Feststellungsbeschluss der Gemeindevertretung und Entlastungserteilung für den Gemeindevorstand für das Haushaltsjahr 2021
Hiermit wird nachrichtlich darauf hingewiesen, dass bereits auf der Internetseite www.fuldabrueck.de unter dem Menüpunkt „Öffentliche Bekanntmachung“ die Bekanntmachung des Feststellungsbeschlusses der Gemeindevertretung und Entlastungserteilung für den Gemeindevorstand für das Haushaltsjahr 2021 öffentlich bekannt gemacht wurde (https://www.fuldabrueck.de/oeffentliche-bekanntmachungen). Mit Ablauf des Einstellungsdatums am 23. Mai 2025 ist die öffentliche Bekanntmachung vollendet.
Feststellungsbeschluss der Gemeindevertretung und Entlastungserteilung für den Gemeindevorstand für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der §§ 112, 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 22. Mai 2025 den von der Revision des Landkreises Kassel geprüften Jahresabschluss für das Jahr 2021 beschlossen und dem Gemeindevorstand die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.
Der Jahresabschluss 2021 mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 26. Mai 2025 bis einschließlich 4. Juni 2025 im Rathaus der Gemeinde Fuldabrück, Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück, Zimmer 103 und 107 zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag - Dienstag | 08:00 Uhr - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |