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Fuldabrücker Nachrichten
Ausgabe 3/2024
Unsere Jubilare
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Unsere Jubilare

Nach § 50 (2) Satz 2 BMG dürfen wir ausschließlich folgende Altersjubiläen veröffentlichen: 70. Geburtstag, jeden fünften weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeden folgenden. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Auf schriftlichen Antrag können Sie eine Sperre im Bürgerbüro setzen lassen.