Für alle Steuerpflichtigen der Gemeinde Fuldabrück werden die nachstehend aufgeführten Steuern und Abgaben am 15. August 2024 fällig.
| - | Grundbesitzabgaben für das III. Quartal 2024 |
| - | Grundsteuer A und B, Müllabfuhrgebühren, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, Hundesteuer |
| - | Gewerbesteuervorauszahlung für das III. Quartal 2024 |
Falls die fälligen Steuern und Abgaben bis zum 21. August 2024 nicht entrichtet sind, entstehen Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschläge und Mahngebühren. Für eine Zwangsvollstreckung, die bei pünktlicher Bezahlung zu vermeiden ist, werden außerdem weitere Gebühren erhoben.
Auf den bargeldlosen Zahlungsverkehr wird hingewiesen.
Geben Sie bitte immer das Kassenzeichen, sowie den Verwendungszweck vollständig an. Bei nicht und unvollständiger Angabe können wir ihre Zahlung nicht eindeutig zuordnen.
Konten der Gemeindekasse
Kasseler Sparkasse
IBAN: DE15 5205 0353 0030 0000 25
BIC: HELADEF1KAS
VR PartnerBank eG Chattengau
IBAN: DE93 5206 2601 0006 6123 93
BIC: GENODEF1HRV
Wichtiger Hinweis:
Für Steuerpflichtige, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Steuern, Abgaben und Gebühren per Lastschriftverfahren eingezogen.