Titel Logo
Fuldabrücker Nachrichten
Ausgabe 36/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus dem Rathaus wird berichtet

Grundstückseigentümer hat Anzeigepflicht bei Änderungen

Wir weisen darauf hin, dass nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde Fuldabrück die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, der Gemeinde jede Änderung der bebauten und künstlich befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser der Abwasseranlage zugeführt wird bzw. zu ihr abfließt, unverzüglich bekannt

zu geben.

Sollte dies der Gemeinde nicht mitgeteilt werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, wobei die festzusetzende Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil, den der Grundstückseigentümer aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen soll.

Um dies zu vermeiden, werden alle Grundstückseigentümer gebeten, bei Änderungen der Grundstücksflächen dies der Gemeinde umgehend mitzuteilen.