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Fuldabrücker Nachrichten
Ausgabe 38/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachungen

Hiermit wird nachrichtlich darauf hingewiesen, dass bereits auf der Internetseite www.fuldabrueck.de unter dem Menüpunkt „Öffentliche Bekanntmachung“ die Bekanntmachung über das Nachrücken einer Gemeindevertreterin öffentlich bekannt gemacht wurde (https://www.fuldabrueck.de/oeffentliche-bekanntmachungen). Mit Ablauf des Einstellungsdatums am 12. September 2025 ist die öffentliche Bekanntmachung vollendet.

Fuldabrück, 12. September 2025
Gemeinde Fuldabrück
Der Gemeindevorstand
gez.
Andreas Damm
Bürgermeister
Bekanntmachung über das Nachrücken einer Gemeindevertreterin

Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass der gewählte Gemeindevertreter

Herr Jan-Thorben Kessler,

durch Verzicht gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG seinen Sitz verloren hat und damit aus der Gemeindevertretung ausscheidet.

Als nächste noch nicht berufene Vertreterin vom Wahlvorschlag der Partei Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) rückt

Frau Gabriele Voigt

nach. Sie hat mit der Feststellung des Wahlleiters die Rechtsstellung als Gemeindevertreterin erlangt.

Gegen diese Feststellungen des Wahlleiters kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO i.v.m. § 25 KWG.

gez.
Oliver Brandenstein
Gemeindewahlleiter