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Fuldabrücker Nachrichten
Ausgabe 41/2025
Vereine und Verbände
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IG Bergbau, Chemie, Energie Ortsgruppe Söhre-Kaufungerwald

Nächster Termin: Samstag, 11. Oktober um 11.00 Uhr im „Café Freudenstein“, Poststr. 4 in Lohfelden.

Wir haben noch einige freie Plätze und würden uns über Deine /Eure Anmeldung freuen. Auch bei dieser Veranstaltung übernimmt die Ortsgruppe die Kosten und es kann gerne eine Begleitperson mitgebracht werden.

Unser Thema „Wohnen im Alter“ ist nicht nur für die ältere Generation gedacht, es dürfte auch viele jüngere Kolleginnen und Kollegen interessieren, die nach Möglichkeiten für ihre Angehörigen suchen.

Herrn Larcher vom Landkreis Kassel, Abt. Soziale Dienste und Migration, wird uns zu diesem Thema zu informieren. Selbstverständlich können Fragen gestellt werden, die er sicherlich gerne – soweit möglich - beantwortet.

Für viele Menschen stellt sich irgendwann einmal die Frage, wo oder wie möchte ich wohnen und leben wenn ich älter werde. Unser Thema „Wohnen im Alter“ zeigt uns einige Möglichkeiten auf, die helfen können, eine Entscheidung zu treffen. Einige von uns leben im eigenen Haus, viele leben schon seit vielen Jahren in ein und derselben Mietwohnung. Verständlicherweise möchten die Meisten so lange es geht dort verbleiben. Die Frage bei Allem ist nicht nur, dass man so schön wie möglich wohnen möchte, sondern auch, wie das Ganze zu finanzieren ist.

Für Dich gelesen: Was darf ich beim Einkaufen?

Bei dem was man im Supermarkt darf oder auch nicht, scheiden sich oft die Geister. Kürzlich stand ein Artikel in der HNA, der diese Frage behandelte.

Verlockend stehen die Obstkisten am Eingang, wie gemalt aussehende Erdbeeren oder Weintrauben, auf dem Schild steht: zuckersüß. Darf ich mal eben eine probieren, ob es auch stimmt? Nein, darf ich nicht! Vor dem Kauf gehört die Ware dem Supermarkt. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen, einmal, wenn es einen Probierstand gibt oder wenn ein quengelndes Kind in den im Einkaufwagen liegenden Riegel beißt, bevor man ihn bezahlt hat, es sei denn, Angestellte haben es erlaubt, das sollte aber vorher abgeklärt sein.

Das nächste ist, das Recht auf Umtausch der Ware. Nein, es gibt kein Umtauschrecht! Etwas umzutauschen ist immer eine Kulanzfrage. Allerdings auch hier gibt es eine Ausnahme. Sofern Lebensmittel vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben sind, muss diese vom Verkäufer zurückgenommen werden, denn der Kunde hat das Recht auf mangelfreie Ware. Wenn man erst zu Hause entdeckt, dass die Ware nicht einwandfrei ist, muss man den Kauf mit dem Kassenzettel belegen.

Nächstes Thema, wenn die Kasse einen anderen Preis anzeigt, wie am Regal oder an der Ware, gilt grundsätzlich der Kassenpreis, da der Kaufvertrag an der Kasse abgeschlossen wird. Die Ware muss jedoch nicht zu dem neuen Preis gekauft werden.

Auch einen Sack voll Kleingeld muss der Kassierer nicht annehmen, bis zu 50 Münzen sind akzeptabel.

Kontaktadressen:

E-Mail: soehre-kaufungerwald@igbce-og.de

www.kaufungerwald.igbce-og.de

Telefon: Hannelore Diederich, 0561-514420