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Fuldabrücker Nachrichten
Ausgabe 50/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachungen

1. (teilweise) Änderung des Bebauungsplan Nr. 6 im Ortsteil Bergshausen

Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück

zum Satzungsbeschluss der 1. (teilweisen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 gemäß § 10 BauGB

Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 29.09.2022 die 1. (teilweise) Änderung des Bebauungsplan Nr. 6 in der Fassung vom 11.07.2022 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde gebilligt.

Der Bebauungsplan wurde im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt. Demgemäß waren kein Umweltbericht und keine zusammenfassende Erklärung gem. § 10a BauGB zu erstellen.

Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung im Rathaus, Zimmer 201 während der Dienststunden (Montag und Dienstag von 08.00 Uhr bis 16:00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr oder auf der Internetseite https://www.fuldabrueck.de/aktuelles/2023-11-24-bekanntmachung-des-satzungsbeschlusses-der-gemeinde-fuldabrueck einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Unbeachtlich werden nach § 215 BauGB

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Fuldabrück, den 13.12.2023
Andreas Damm
Bürgermeister