Alle Jahre wieder kommt die Frage auf:
Die Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Fuldabrück (Straßenreinigungssatzung - StrRS) gibt hier eindeutig Auskunft und legt die Verpflichtungen der Eigentümer und Besitzer fest.
Generell ist die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straße und somit auch der Geh- und Fußwege, auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten und auch unbebauten Grundstücke übertragen. Die Verpflichtung umfasst auch den Winterdienst auf Straßen, Plätzen, Geh- und Fußwegen.
Straßen mit einseitigen Gehwegen
In den Jahren mit gerader Endziffer (zum Beispiel 2024, 2026, 2028…) sind die Eigentümer oder Besitzer zum Winterdienst verpflichtet, auf deren Grundstücksseite sich der Gehweg befindet.
In Jahren mit ungerader Endziffer (zum Beispiel 2025, 2027, 2029…) haben die Eigentümer oder Besitzer den Winterdienst zu bestreiten, die keinen Gehweg auf ihrer Grundstücksseite haben und müssen dann den gegenüberliegenden Gehweg räumen.
Fußwege (Verbindungswege)
Bei selbständigen Fußwegen (z.B. Verbindungswegen zwischen der Straße A und der Straße B) sind alle Eigentümer und Besitzer verpflichtet, die an einem solchen Fußweg mit ihrem Grundstück anliegen, diesen bis zur Mitte entlang ihres Grundstücks zu räumen. Diese Verpflichtung gilt in jedem Jahr und für alle Eigentümer und Besitzer.
Der Räum- und Streupflicht ist von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr nachzukommen. Für die Streupflicht verwenden Sie bitte nur abstumpfende Stoffe, wie z.B. Sand, Splitt oder ähnliches. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden.
Weiter ist darauf zu achten, dass der Schnee vom Gehweg nicht auf die Straße geräumt, sondern irgendwo auf dem eigenen Grundstück abgelagert wird - so verhindert man, dass die Straße mit immer größer werdenden Schneehügeln übersäht wird, welches das Befahren der Straße erschwert bzw. behindert und das Parken teilweise unmöglich macht.
Die Satzung über die Straßenreinigung Fuldabrück können Sie auf unserer Homepage www.fuldabrueck.de einsehen oder direkt im Rathaus anfordern.
| Uwe Asbrand | 05665/9463-48 |
| Jörg Kuphaupt | 05665/9463-49 |
ordnungspolizei@fuldabrueck.de