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Fuldabrücker Nachrichten
Ausgabe 6/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Für alle Steuerpflichtigen der Gemeinde Fuldabrück werden die nachstehend aufgeführten Steuern und Abgaben am 15. Februar 2024 fällig:

  • Grundbesitzabgaben für das I. Quartal 2024

  • Grundsteuer A und B, Müllabfuhrgebühren, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, Hundesteuer

  • Gewerbesteuervorauszahlung für das I. Quartal 2024

Falls die fälligen Steuern und Abgaben bis zum 21. Februar 2024 nicht entrichtet sind, entstehen Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschläge und Mahngebühren.

Für eine Zwangsvollstreckung, die bei pünktlicher Bezahlung zu vermeiden ist, werden außerdem weitere Gebühren erhoben.

Auf den bargeldlosen Zahlungsverkehr wird hingewiesen.

Geben Sie bitte immer das Kassenzeichen, sowie den Verwendungszweck vollständig an. Bei nicht und unvollständiger Angabe können wir ihre Zahlung nicht eindeutig zuordnen.

Konten der Gemeindekasse:

Kasseler Sparkasse

IBAN: DE15 5205 0353 0030 0000 25

BIC: HELADEF1KAS

VR PartnerBank eG Chattengau

IBAN: DE93 5206 2601 0006 6123 93

BIC: GENODEF1HRV

Volksbank Kassel Göttingen

IBAN: DE54 5209 0000 0023 4076 04

BIC: GENODE51KS1

Raiffeisenbank Baunatal

IBAN: DE84 5206 4156 0007 7071 50

BIC: GENODEF1BTA

Wichtiger Hinweis:

Überweisungen auf das Postbank Konto der Gemeinde Fuldabrück sind ab sofort nicht mehr möglich. Es wird darum gebeten, dass Daueraufträge auf ein anderes Konto der Gemeinde Fuldabrück geändert werden.

Für Steuerpflichtige, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Steuern, Abgaben und Gebühren per Lastschriftverfahren eingezogen.