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Fuldabrücker Nachrichten
Ausgabe 7/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekannmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2024

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90,93) hat die Gemeindevertretung am 14. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf —  31.317.150 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf —  31.149.050 EUR

mit einem Saldo von —  168.100 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf —  9.250 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf —  50 EUR

mit einem Saldo von  — 9.200 EUR

mit einem Überschuss von —  177.300 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  — 1.483.050 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 240.000 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 8.076.750 EUR

mit einem Saldo von —  -7.836.750 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 8.200.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 1.887.350 EUR

mit einem Saldo von  — 6.312.650 EUR

ausgeglichen / mit einem Zahlungsmittelüberschuss (+) /

Zahlungsmittelbedarf (-) des Haushaltsjahres von —  -41.050 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf

8.200.000 EUR

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf

8.620.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.500.000,00 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (Grundsteuer A) auf — 650,00 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

auf — 650,00 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf  — 495,00 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget auf der Grundlage der Produktbereiche. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personalaufwendungen Kontenklasse 62,63,640-643, 647-649, 65 sowie die Versorgungsaufwendungen Kontenklasse 644-646 bilden ein eigenes Budget. Ebenfalls bilden die Abschreibungen Kontenklasse 66 ein eigenes Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen wer- den. Mindererträge sind im Budget auszugleichen. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets können zu Gunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets verwendet werden.

Mittel aus den Budgets sind grundsätzlich übertragbar.

Der Gemeindevorstand
Fuldabrück, den 15.12.2023
gez. Andreas Damm, Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.02.2024 bis einschließlich 23.02.2024 im Rathaus der Gemeinde Fuldabrück, Am Rathaus 2, Zimmer 107 zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag, Dienstag

von 8.00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch und Freitag

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Der Gemeindevorstand
Fuldabrück, den 09.02.2024
gez. Andreas Damm, Bürgermeister