Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90,93) hat die Gemeindevertretung am 14. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 31.317.150 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 31.149.050 EUR
mit einem Saldo von — 168.100 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 9.250 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 50 EUR
mit einem Saldo von — 9.200 EUR
mit einem Überschuss von — 177.300 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 1.483.050 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 240.000 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 8.076.750 EUR
mit einem Saldo von — -7.836.750 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 8.200.000 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 1.887.350 EUR
mit einem Saldo von — 6.312.650 EUR
ausgeglichen / mit einem Zahlungsmittelüberschuss (+) /
Zahlungsmittelbedarf (-) des Haushaltsjahres von — -41.050 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf
8.200.000 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf
8.620.000,00 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.500.000,00 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| a) für land- und forstwirtschaftliche |
| Betriebe (Grundsteuer A) auf — 650,00 v.H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) |
| auf — 650,00 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf — 495,00 v.H. |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget auf der Grundlage der Produktbereiche. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personalaufwendungen Kontenklasse 62,63,640-643, 647-649, 65 sowie die Versorgungsaufwendungen Kontenklasse 644-646 bilden ein eigenes Budget. Ebenfalls bilden die Abschreibungen Kontenklasse 66 ein eigenes Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO herangezogen wer- den. Mindererträge sind im Budget auszugleichen. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets können zu Gunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets verwendet werden.
Mittel aus den Budgets sind grundsätzlich übertragbar.
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.02.2024 bis einschließlich 23.02.2024 im Rathaus der Gemeinde Fuldabrück, Am Rathaus 2, Zimmer 107 zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag, Dienstag | von 8.00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch und Freitag | von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr |