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Hochland Mitteilungsblatt Gilserberg
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Überprüfung der Standfestigkeit von Grabsteinen

Die Erfahrung hat gezeigt, dass oft Kinder, aber auch Erwachsene, durch das Umstürzen nicht standfester Grabsteine zu Schaden gekommen sind.

Das hat in vielen Fällen zu Schadensersatzklagen geführt.

Wir nehmen das zum Anlass, um auf die folgenden Bestimmungen in den Friedhofsverordnungen für gemeindliche Friedhöfe hinzuweisen.

a.)

Die Nutzungsberechtigten sind für Schäden haftbar, die infolge ihres Verschuldens durch Umfallen der Grabmale oder Abstürzen kleiner Teile verursacht werden.

b.)

Grabmale, die umzustürzen drohen oder wesentliche Anzeichen der Zerstörung aufweisen, kann die Friedhofsverwaltung umlegen oder entfernen lassen, wenn die Nutzungsberechtigten sich weigern oder sich außer Stande sehen, die Wiederherstellung ordnungsgemäß zu veranlassen.

Wir bitten alle Nutzungsberechtigten von Gräbern mit Grabsteinen um Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale und bei Feststellen von Mängeln, diese unverzüglich zu beheben.

Die Bediensteten des gemeindlichen Bauhofes, werden in der nächsten Zeit die Grabmale auf den Friedhöfen der Gemeinde auf Standsicherheit überprüfen. Ein wackelndes Grabmal wird durch einen Warnhinweis gekennzeichnet. Sollten Grabmale umsturzgefährdet sein, werden diese aus Sicherheitsgründen umgelegt. Die Nutzungsberechtigten werden benachrichtigt und müssen diese innerhalb einer gesetzten Frist, Instandsetzen oder abräumen. (siehe Friedhofssatzung der Gemeinde Gilserberg)

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Gilserberg
Barth
Bürgermeister

Voraussichtlicher Zeitplan der Überprüfung

12.03.2022

OT Moischeid

von

07.15 Uhr – 08.30 Uhr

OT Schönstein

von

08.45 Uhr – 09.30 Uhr

OT Schönau

von

09.45 Uhr – 10.45 Uhr

OT Sebbeterode

von

11.00 Uhr – 12.15 Uhr

OT Gilserberg

von

13.00 Uhr – 14.30 Uhr

OT Sachsenhausen

von

14.45 Uhr – 15.45 Uhr

13.03.2024

OT Appenhain

von

07.15 Uhr – 08.00 Uhr

OT Itzenhain

von

08.15 Uhr – 09.00 Uhr

OT Winterscheid

von

09.15 Uhr – 10.00 Uhr

OT Lischeid

von

10.15 Uhr – 11.30 Uhr

OT Heimbach

von

11.45 Uhr – 12.30 Uhr