Die Abfallentsorgung im gesamten Gebiet des Schwalm-Eder-Kreises ist nach wie vor sehr unzufriedenstellend und betrifft nicht nur die Gemeinde Gilserberg. Abholtermine werden immer wieder nicht eingehalten oder fallen gar komplett aus. Unsere Außenanlieger werden häufig über Wochen „vergessen“. Den Bürgerinnen und Bürgern wird diese Situation schon mehr als ein Jahr zugemutet. Die durch die Entsorgerfirma vorgeschlagenen Übergangslösungen sind kaum noch zu vermitteln und können uns nicht zufrieden stellen. Da die Gemeindeverwaltung einige Anfragen zum Thema Gebühren des Abfallzweckverbands erhalten hat, möchten wir gerne die Sachlage dazu erläutern:
Der Abfallzweckverband (ZVA) ist ein Zusammenschluss aller Städte und Gemeinden sowie des Landkreises, dem alle abfallwirtschaftlichen Aufgaben der Städte und Gemeinden zur eigenen Wahrnehmung übertragen wurden. Hierzu gehört grundsätzlich auch der Gebühreneinzug. Der ZVA hat allerdings aus Gründen der Praktikabilität die Städte und Gemeinden mit der Durchführung des Einzugs der Abfallgebühren beauftragt, die diese wiederum an den ZVA weiterleiten. Die Gebühren werden also an den ZVA gezahlt und nicht an die Gemeinde Gilserberg. Insofern ist der ZVA für die Geltendmachung einer Gebührenerstattung/-minderung (und auch für sonstige Beschwerden zur Abfalleinsammlung) richtiger Ansprechpartner.
Eine Anpassung des Gebührenbescheides ist leider nur selten möglich. Sie können sich jedoch sicher sein, dass die Mitgliedskommunen des ZVA und deren Vertreter geeignete Maßnahmen gegenüber der Entsorgerfirma ausüben und alle rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel prüfen. Allerdings ist auch festzuhalten, dass verhängte Vertragsstrafen keinen Einfluss auf Personalmangel der Entsorgerfirma noch auf die Witterungsverhältnisse haben.