über die Billigung und Auslegung des Entwurfes zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Im Bornfeld Nr. 2“ im Verfahren nach § 13 a BauGB im S. d. § 3 Abs. 2 BauGB und des § 4 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg hat in ihrer Sitzung vom 18.07.2023 mit Beschluss Nr. VL-79/2023 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Im Bornfeld Nr. 2“ im Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen.
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.03.2024 wurde mit Beschluss Nr. VL-28/2024 der vom beauftragten Planungsbüro erstellten Entwurf in seinen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen einschl. der Begründung (Stand Februar 2024) gebilligt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gegeben.
Der Geltungsbereich des Entwurfs der 4. Änderung umfasst, gleich dem Entwurf zum Bebauungsplan, eine Gesamtfläche von 5,2 ha und umfasst die Flurstücke 184, 185, 186, 187, 188, 189 und 190 der Gemarkung Gilserberg, Flur 5, Kasseler Straße 21 in 34630 GilserbergZiel der 4. Änderung ist Stand:dritte Änderung (03/2020) ist es, den Konflikt zwischen der Planung des Investors und dem rechtsgültigen Bebauungsplan der Gemeinde Gilserberg städtebaulich verträglich zu lösen.Dafür beantragte der Investor bei der Gemeinde den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes VL-79/2023 Nr. 9 „Im Bornfeld Nr.2“ Stand: 3. Änderung (03/2020), der am 18.07.2023 gefasst wurde.Die vom Investor vorgeschlagene Änderung des im BebauungsplanVL-79/2023 Nr. 9 „Im Bornfeld 2“. Stand 3. Änderung (03/2020) für das Plangebiet festgesetzten Mischgebietes in ein sonstiges Sondergebiet Einzelhandel, Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt“ wird somit von der Gemeinde Gilserberg mitgetragen.Mit der Änderung der Art der baulichen Nutzung gehen in der Konsequenz auch Änderungen beim Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und bei bauordnungsrechtlichen Festsetzungen einher.
Geltungsbereich 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Im Bornfeld 2“
Übersicht (nicht maßstäblich
Der Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Im Bornfeld Nr. 2“ mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie dessen Begründung, Stand 26.02.2024 liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung öffentlich für Jedermann zur Einsichtnahme und zur Äußerung in der Zeit vom
02.04.2024 bis einschließlich 07.05.2024
während der Dienststunden in den Räumen der Gemeinde Gilserberg, Bauamt, Zimmer 1. OG 01, Bahnhofstraße 40, 34630 Gilserberg aus. Barrierefreier Zugang wird nach vorheriger Terminvereinbarung ermöglicht.
Der Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Im Bornfeld Nr. 2“ ist mit der Begründung während der Beteiligungsfrist auf der Internetseite der Gemeinde Gilserberg
https://www.gilserberg.de
bereitgestellt.
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im Sinne des § 3 Satz 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Für telefonische Rückfragen steht das Bauamt der Gemeinde Gilserberg, zu erreichen unter der Telefonnummer 06696/96190 sowie das mit der Planung beauftragte Büro Mey, Sertürnerstraße 2a, 98693 Ilmenau, Telefon (03677) 462776, Fax (03677) 462 777, E-Mail
info@ib-mey.de zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.