Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Winterscheid am 26.04.2025 um 19 Uhr im DGH Winterscheid
Tagesordnungspunkte: | |
| 1) | Begrüßung |
| 2) | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3) | Verlesen des Protokolls der letzten Versammlung |
| 4) | Bericht des Jagdvorstandes |
| 5) | Bericht des Jagdausschusses(Kassenprüfung) |
| 6) | Beschlussfassung über die Verwendung der Reinerträge |
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| a) Nachzuholende Beschlüsse der vergangenen Jahre |
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| b) des letzten Jahres 2024/25 |
| 7) | Entlastung des Jagdvorstandes und des Jagdausschusses |
| 8) | Beratung und Beschlussfassung über das Verfahren der Jagdvergabe ab 01.04.2026 |
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| a) Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung der Jagd |
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| b) Beratung und Beschlussfassung über die vorzeitige Verlängerung des bestehenden Jagdpachtvertrages. |
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| c) Beschlussfassung zur Durchführung einer weiteren außerordentlichsten Genossenschaftsversammlung in 2025 über der Vergabe der Jagdpacht 01.04.2026 |
| 9) | Beschlussfassung über die Zulassung von Interessenten für die Jagdpacht zur Versammlung zur Möglichkeit der persönlichen Vorstellung |
| 10) | Verschiedenes |
- Nach § 2 Abs. 4 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen an den Grundstückflächen unter Vorlage eines Grundbuchauszuges beim Jagdvorsteher anzuzeigen. Hierdurch ist sichergestellt, dass das Jagdkataster immer auf dem aktuellen Stand ist.
- Jeder Jagdgenosse kann sich bei der Jagdversammlung durch ein volljähriges Familienmitglied (Ehemann, Ehefrau, Vater, Mutter, Tochter, Sohn, Enkel, Enkelin) oder durch einen anderen Jagdgenossen mit Vollmacht vertreten lassen.