Die bei den Kommunalwahlen 2026 in den Ortsbeirat Itzenhain der Gemeinde Gilserberg gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:
lfd. Nr. 3, Frau Jutta Daum hat mit Schreiben vom 31.03.2026 ihr Mandat niedergelegt zum 31.03.2026.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Itzenhain der Gemeinde Gilserberg nachrückt:
Nr. 1 - Freie Wählergemeinschaft Itzenhain, FWG
lfd. Nr. 6, Herr Reinhold Waldmann, Gilserberg, 37 Stimmen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin Lisa-Marie Heer, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.