Titel Logo
Hochland Mitteilungsblatt Gilserberg
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung

Der bei den Kommunalwahlen 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:

Nr. 2 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD

lfd. Nr. 8, Herr Thorsten England hat mit Schreiben vom 17.04.2026 sein Mandat niedergelegt zum 16.04.2026.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg nachrückt:

Nr. 2 – Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD

lfd. Nr. 4, Frau Nicole Franz, Gilserberg, 435 Stimmen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn ein vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin Lisa-Marie Heer schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe

nicht mehr geltend gemacht werden.

Gilserberg, 17.04.2026
Die Wahlleiterin der
Gemeinde Gilserberg
Wahlamt
Bahnhofstr. 40
34630 Gilserberg