Der bei den Kommunalwahlen in den Ortsbeirat Sebbeterode der Gemeinde Gilserberg gewählte Bewerber
über den Wahlvorschlag:
lfd. Nr. 2, Herr Felix Hoffmann ist durch Wegzug am 01.11.2023 aus dem Ortsbeirat Sebbeterode ausgeschieden.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass der Wahlvorschlag Nr. 1 – Freie Wählergemeinschaft Sebbeterode, WGS erschöpft ist und damit kein(e) Bewerber(in) in den Ortsbeirat Sebbeterode Gilserberg nachrückt.
Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 2 KWG bleibt der Sitz unbesetzt; die gesetzliche Mitgliederzahl des Ortsbeirats Sebbeterode Gilserberg vermindert sich für die Wahlzeit entsprechend auf 4.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin Lisa-Marie Heer, schriftlich oder zur Niederschrift an das Wahlamt Gemeinde Gilserberg, Bahnhofstr. 40, 34630 Gilserberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Wahlamt
Bahnhofstr. 40
34630 Gilserberg