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Hochland Mitteilungsblatt Gilserberg
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung

Der bei den Kommunalwahlen in die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:

Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU

lfd. Nr. 11, Herr Oliver Koch hat mit Schreiben vom 11.12.2024 sein Mandat niedergelegt.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg nachrückt:

Nr. 1 – Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU

lfd. Nr. 13, Herr Timo Franke, Gilserberg, 365 Stimmen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin Lisa-Marie Heer, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Gilserberg, 06.01.2025
Die Wahlleiterin der
Gemeinde Gilserberg
Wahlamt
Bahnhofstr. 40
34630 Gilserberg