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Hochland Mitteilungsblatt Gilserberg
Ausgabe 29/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg am Dienstag, den 02.07.2024, Zum Stiffel 8, 34630 Gilserberg

Beginn 19:36 Uhr bis Ende 21:33 Uhr

Anwesenheiten

(gesetzl.) Mitgliederzahl: 15

davon Anwesend: 12

Von der Gemeindevertretung:

Urbanek, Wolfgang (CDU), Vorsitzender

Daum, Lukas (BLH)

Dippel, Martin (SPD)

Drescher, Reinhold (SPD)

Führer, Marko (BLH)

Heck, Volker (BLH)

Kummer-Knauf, Sonja (SPD)

Lomp, Dirk (SPD)

Renner, Katharina (BLH)

Schaal, Michael (CDU)

Stuhlmann, Michael (CDU)

Vaupel, Bernd (BLH)

Vom Gemeindevorstand:

Herden, Sigrid (CDU), Erste Beigeordnete

England, Thorsten (SPD)

Schleiter, Hartmut (CDU)

Schömann, Jens (BLH)

Hirth, Lothar (SPD)

Von der Verwaltung:

Wurmbäck, Carolin

Es fehlten (entschuldigt) bei der Gemeindevertretung:

Scheerer, Maik (CDU)

Stehl, Thomas (CDU)

Widera, Anja (SPD)

Tagesordnung:

Die Mitglieder der Gemeindevertretung waren durch Einladung vom 21.06.2024 auf Dienstag, den 02.07.2024, um 19:30 Uhr - unter Mitteilung der Tagesordnung – einberufen worden.

Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung sind im Hochland Mitteilungsblatt, Ausgabe Nr. 26, öffentlich bekannt gegeben worden.

Der Vorsitzende, Herr Wolfgang Urbanek, eröffnet die Sitzung um 19:36 Uhr und stellt fest, dass gegen die ordnungsgemäße Ladung keine Einwendungen erhoben werden.

Die Gemeindevertretung ist nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder

beschlussfähig.

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Redezeitverlängerung auf 5 Minuten festgelegt wird.

Die Tischvorlage VL 69/2024 beinhaltet die Tagesordnungspunkte 2 und 3 und wird im Protokoll unter VL 69 1.Ergänzung und VL 69 2. Ergänzung abgebildet.

1.

Bauleitplanung der Gemeinde Gilserberg,

OT Winterscheid —  (VL-12/2024 1. Ergänzung)

- 23. Änderung des Flächennutzungsplans

- 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Langzeitpflegeheim Kellerwald“ im Ortsteil Winterscheid

hier: Beratung und Beschlussfassung zur Abwägung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB eingegangen Stellungnahmen sowie Beschluss über die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB

2.

Bauleitplanung der Gemeinde Gilserberg;

Aufstellungsbeschluss  — (VL-69/2024 1. Ergänzung)

zur Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „Sondergebiet Langzeitpflegeheim Kellerwald“ im Ortsteil Winterscheid und 25. Änderung des FNP

3.

Beratung und Beschluss über die Satzung

der Veränderungssperre —  (VL-69/2024 2. Ergänzung)

des „Sondergebiet Langzeitpflegeheim Kellerwald“ im Ortsteil Winterscheid

4.

Änderung des Flächennutzungsplanes

im Bereich —  (VL-65/2024)

„Abfallbehandlungsanlage“ im OT Schönau

1. Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen

(Frist bis zum 28.06.2024).

2. Feststellungsbeschluss gemäß § 6 BauGB

5.

Beratung und Beschluss zum Antrag der CDU-Fraktion:

Verifizierung und Erarbeitung der Grundsteuer-Hebesätze A und B ab dem 01.01.2025

6.

Beratung und Beschluss zum Antrag der CDU-Fraktion:

Prüfung der Bereitstellung einer zusätzlichen, kostenlosen Abfalltonne für Haushalte mit Kindern bis 3 Jahre bzw. ausgewiesen inkontinenten Personen

7.

Beratung und Beschluss zum Antrag der BLH-Fraktion:

Stärkung der Ortsbeiräte

8.

Beratung und Beschluss zum Antrag der SPD Fraktion:

Erneuerung des inneren Stützgerüstes an der Linde in Lischeid

9.

Beratung und Beschluss zum Antrag der SPD-Fraktion:

Gerechtere Auswahl von Wahlhelfern in der Gemeinde Gilserberg

10.

Anfrage der SPD-Fraktion:

Sachstandsbericht Wiederaufstellung eines Bankautomaten in der Gemeinde Gilserberg

11.

Vorlage von Ortsbeiratsprotokollen

12.

Allgemeine Informationen durch den Gemeindevorstand

Sitzungsverlauf
1. Bauleitplanung der Gemeinde Gilserberg,

OT Winterscheid — VL-12/2024 1. Ergänzung

- 23. Änderung des Flächennutzungsplans

- 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Langzeitpflegeheim Kellerwald“ im Ortsteil Winterscheid

hier: Beratung und Beschlussfassung zur Abwägung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB eingegangen Stellungnahmen sowie Beschluss über die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung stellt dem Gremium den Flächenplan Solarpark (in Echtgröße) zur Einsichtnahme zur Verfügung. Die erste Beigeordnete erläutert die Beschlussvorlage. Der Haupt- Finanz- und Bauausschuss hat bereits am 19.03.2024 zum Thema getagt, der Vorsitzende zitiert aus dem Protokoll.

Die eingegangenen Stellungnahmen zu § 3 (1) und § 4 (1) BauGB, die jedem Mitglied des Gremiums vorliegen, werden der Niederschrift zur heutigen Sitzung im Original beigefügt. Die Mitglieder der Gemeindevertretung erklären einstimmig, dass ihnen der Inhalt der Stellungnahmen bekannt ist und sprechen sich daher dafür aus, die 19 Seiten nicht im Einzelnen zu erläutern. Jedoch wird positiv angemerkt, dass u.a. danach die PV-Paneelen zu entspiegeln sind.

Beschluss:

a) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Offenlegung der Entwürfe zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Langzeitpflegeheim Kellerwald“ im Ortsteil Winterscheid.

b) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg beschließt zugleich die als Anlage beigefügte Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen. (Die Abwägungen werden der Niederschrift zur heutigen Sitzung im Original beigefügt)

c) Der Offenlegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Beratungsergebnis:

11 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimmen(n), 1 Enthaltung(en)

2. Bauleitplanung der Gemeinde Gilserberg; —  VL-69/2024

Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 1. Ergänzung „Sondergebiet Langzeitpflegeheim Kellerwald“ im Ortsteil Winterscheid und 25. Änderung des FNP

Die Erste Beigeordnete, Sigrid Herden, erläutert zunächst dem anwesenden Publikum die örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich der angestrebten Beschlüsse und anschließend die Beschlussvorlage.

Martin Dippel (SPD-Fraktion) erläutert, dass der Haupt- Finanz- und Bauausschuss bereits zwei Mal zum Thema getagt habe und dies insoweit unterstützt.

Lukas Daum berichtet, dass sich die BLH-Fraktion anschließe.

Bernd Vaupel (BLH-Fraktion) gibt zu bedenken, dass in der Tischvorlage die Flurstücke 16/1 und 17/2 nicht mit einbezogen sind. Dies soll durch den Gemeindevorstand nochmals geprüft werden.

Beschluss:

a. Für den aufgeführten Geltungsbereich wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Solarpark Winterscheid II“ sowie die Flächennutzungsplanänderung Nr. 25 beschlossen.

b. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss für den o. g. Bebauungsplan öffentlich bekanntzugeben und das erforderliche Bauleitplanverfahren einzuleiten.

Beratungsergebnis:

11 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimmen(n), 1 Enthaltung(en)

3. Beratung und Beschluss über die Satzung  — VL-69/2024

der Veränderungssperre des „Sondergebiet Langzeitpflegeheim 2. Ergänzung Kellerwald“ im Ortsteil Winterscheid

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung die Tischvorlage zur beschließen. Die Veränderungssperre betrifft die gesamte Fläche. Das Interimsgebäude sollte zurückgebaut werden.

Lukas Daum berichtet, dass die BLH-Fraktion das Vorhaben unterstützt. Damit bleibe die Gemeinde handlungsfähig. Langfristig sollte geschaut werden, wie das Gebäude genutzt werden kann.

Martin Dippel führt aus, dass die SPD-Fraktion ebenfalls für die Veränderungssperre stimmen werde. Die Kläranlage wäre bei Umsetzung der etwaigen Planungen überlastet. Die Pläne für die PV-Anlagennutzung seien gut. Das sehr baufällige Interimsgebäude sollte abgerissen werden.

Auch Michael Stuhlmann (CDU-Fraktion) stellt fest, dass das Interimsgebäude sehr baufällig ist und begrüßt ebenfalls die Planungen zur Erweiterung der gesamten Fläche als PV-Anlagen-Fläche.

Beschluss:

Die anliegende Satzung über die Veränderungssperre nach § 14 BauGB für den Bereich des Bebauungsplans "Solarpark Winterscheid II“ im Ortsteil Winterscheid wird gem. § 16 (1) BauGB beschlossen.

Satzungüber die Veränderungssperre für den Geltungsbereich

des Bebauungsplans "Solarpark Winterscheid II“ in Gilserberg-Winterscheid

Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, in Verbindung mit §§ 5 und 7 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg in ihrer Sitzung am 02.07.2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Anordnung der Veränderungssperre

Zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Solarpark Winterscheid II“ wird eine Veränderungssperre angeordnet.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst folgende Grundstücke: Flurstücke 19, 20, 18/5, 21, 22 und 23, alle Flur 2, Gemarkung

Winterscheid

Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Karte dargestellt:

Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans Solarpark Winterscheid II maßgebend.

§ 3 Inhalt und Rechtswirkung der Veränderungssperre

Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:

1.

Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden,

2.

erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit dem Gemeindevorstand der Gemeinde Gilserberg.

§ 4 Geltungsdauer

Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist § 17 BauGB maßgebend.

§ 5 Inkrafttreten

Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung nach § 16 BauGB in Kraft.

Gilserberg, den ________________
Der Gemeindevorstand
Barth, Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Gilserberg, den _______________
Barth, Bürgermeister

Beratungsergebnis:

12 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimmen(n), 0 Enthaltung(en)

4. Änderung des Flächennutzungsplanesim Bereich —  VL-65/2024

„Abfallbehandlungsanlage“ im OT Schönau

1. Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen (Frist bis zum 28.06.2024).

2. Feststellungsbeschluss gemäß § 6 BauGB

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung stellt fest, dass die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange vom Gremium eingesehen wurden und übergibt das Wort an die erste Beigeordnete, die den Sachstand und das weitere Vorgehen erläutert. Eine vorübergehende Nutzung könne erst nach Genehmigung erteilt werden.

Lukas Daum (BLH-Fraktion) äußert, dass er den Platz für sehr geeignet halte.

Allerdings sei die Abfallbehandlungsanlage schon einige Jahre Thema.

Martin Dippel (SPD-Fraktion) schließt sich an. Der Weg zur alternativen Abfallbehandlungsanlage Ziegenhain sei sehr weit, auch durch die derzeitige Umleitung. Daher sollte eine zeitnahe Öffnung forciert werden.

Michael Stuhlmann (CDU-Fraktion) führt weiter aus, dass die derzeitigen Umstände leider öfters dazu führen, dass die Bevölkerung ihren Grünabschnitt „irgendwo“ abladen würde. Er appelliert an die Bürger, dies möglichst nicht zu tun und bittet den Vorstand, die Öffnung der Anlage im Ortsteilt Schönau nunmehr zügig voranzutreiben.

Beschluss:

(1) Nach ausführlicher Erläuterung und Diskussion werden die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Kenntnis genommen und als Abwägung (§ 1 Abs.7 BauGB) durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg beschlossen.

(2) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg stellt die FNP-Änderung im Bereich „Abfallbehandlungsanlage“ gemäß § 6 BauGB fest (Feststellungsexemplar) und billigt die Begründung und den Umweltbericht hierzu.

(3) Die FNP-Änderung ist dem Regierungspräsidium Kassel gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

Beratungsergebnis:

12 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimmen(n), 0 Enthaltung(en)

5. Beratung und Beschluss zum Antrag der CDU-Fraktion:

Verifizierung und Erarbeitung der Grundsteuer-Hebesätze A und B ab dem 01.01.2025

Michael Stuhlmann trägt den Antrag der CDU-Fraktion vor.

Martin Dippel (SPD-Fraktion) stimmt dem Antrag grundsätzlich zu.

Lukas Daum (BLH-Fraktion) ergänzt, dass die Hebesätze angepasst werden müssen.

Der Haupt- Finanz- und Bauausschuss sollte darüber beraten.

Beschluss

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die u.a. bei der Finanzverwaltung bzw. dem Hessischen Ministerium der Finanzen bestehenden Erkenntnisse und Fakten für eine verlässliche Festsetzung der Grundsteuer-Hebesätze A und B zu beschaffen, diese möglichst zu verifizieren sowie eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten, die dem Haupt-Finanz-und Bauausschuss bis 30.09.2024 zur weiteren Beratung vorzulegen ist.

Beratungsergebnis:

12 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimmen(n), 0 Enthaltung(en)

6. Beratung und Beschluss zum Antrag der CDU-Fraktion:

Prüfung der Bereitstellung einer zusätzlichen, kostenlosen Abfalltonne für Haushalte mit Kindern bis 3 Jahre bzw. ausgewiesen inkontinenten Personen

Michael Stuhlmann trägt den Antrag der CDU-Fraktion vor. Im Ortsteil Sebbeterode wurde eine Befragung der Bewohner durchgeführt, die ergeben habe, dass der Bedarf vorhanden sei.

Lukas Daum (BLH-Fraktion) äußert, dass er es gut finde, dass das Thema angegangen werde. Das Thema sollte auch im Haupt- Finanz- und Bauausschuss beraten werden, um die Kosten zu ermitteln und den Verwaltungsaufwand zu prüfen.

Dieser sollte möglichst klein gehalten werden.

Martin Dippel (SPD-Fraktion) stellt fest, dass ein vergleichbarer Antrag der SPD vor einigen Jahren abgelehnt wurde. Die Kosten seien damals als zu hoch ermittelt worden. Die SPD stimme dem Antrag daher zu.

Beschluss

Der Gemeindevorstand wird unter Beteiligung des Haupt- Finanz- und Bauausschuss beauftragt zu prüfen: Haushalten mit Kindern bis 3 Jahre bzw. ausgewiesen inkontinenten Personen wird eine kostenlose zusätzliche Abfalltonne für Windeln bzw. Einlagen - oder alternativ zentrale Sammelstellen in den Ortsteilen - zur Verfügung gestellt.

Beratungsergebnis:

12 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimmen(n), 0 Enthaltung(en)

7. Beratung und Beschluss zum Antrag der BLH-Fraktion:

Stärkung der Ortsbeiräte

Lukas Daum trägt den Antrag der BLH- Fraktion vor. Er berichtet, dass er in vielen Ortsteilen unterwegs war und erfahren hat, dass sich einige Ortsbeiräte mit ihren Anliegen nicht ernstgenommen fühlen. Die Vorschläge sollten dazu dienen, die Ehrenämter zu stärken und den Verwaltungsaufwand im Rathaus zu senken.

Martin Dippel (SPD-Fraktion) bestätigt das Anliegen der BLH-Fraktion. Zu vielen Ortsbeiratsprotokollen bleibe eine Rückmeldung aus. Ein Budget für die Ortsbeiräte gäbe es bereits, dies werde auch genutzt. Dafür müssten die Rechnungen eingereicht werden.

Michael Stuhlmann (CDU-Fraktion) ergänzt, dass das Budget vorhanden sei. Es sollte daher geprüft werden, wie es in der Vergangenheit genutzt wurde. Die Formalien sollten klein gehalten werden, damit die Ehrenamtlichen „bei Laune“ gehalten werden.

Schulungen für die Ortsbeiratstätigkeit können zum Thema angeboten werden.

Sigrid Herden (Erste Beigeordnete) berichtet, dass es in der Vergangenheit zu Beginn einer Legislaturperiode eine Einführung der Ortsbeiräte gegeben habe. Nicht alle hätten dieses Angebot genutzt. Die Idee des Ticketsystems sollte im Haupt-, Finanz- und Bauausschuss geprüft werden.

Lukas Daum ergänzt, dass es sich konkret um Anfragen handele, die an das Rathaus gerichtet werden. Es sollte auch zukünftig Schulungen geben, in denen das Handwerkszeug vermittelt werden soll.

Beschluss

Der Haupt- Finanz- und Bauausschuss wird, in Verbindung mit den Ortsbeiräten, beauftragt zu prüfen:

Den gewählten Mitgliedern der Ortsbeiräte wird zu Beginn einer Legislatur ein umfangreiches Informationsangebot zur Verfügung gestellt. Dazu werden Veranstaltungen angeboten, in denen in die Arbeit der Ortsbeiräte und der Gemeindevertretung eingeführt wird. Insbesondere sollen dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ortsbeiratsarbeit vermittelt werden.

Den Ortsbeiräten wird ein Verwaltungssystem für Anliegen und Anfragen zur Verfügung gestellt. Mit einem „Ticket-System“ sind die Anliegen der Ortsbeiräte zu organisieren. Die Umsetzung mit bereits genutzten Programmen (z. B. mit dem Ratsinformationssystem) ist zu prüfen. Die genauen Anforderungen an das Verwaltungssystem sind durch den Haupt-, Finanz- und Bauausschuss in Zusammenarbeit mit den Ortsbeiräten zu erarbeiten.

Die Ortsbeiräte werden ab dem kommenden Haushaltsjahr mit einem eigenständigen Budget ausgestattet. Dies soll in den Ortsteilen verwendet werden. Die Ortsbeiräte sollen über das Budget nach eigenem Ermessen verfügen können. Dazu ist eine Richtlinie durch den Haupt-, Finanz- und Bauausschuss in Zusammenarbeit mit den Ortsbeiräten zu erarbeiten und dann durch die Gemeindevertretung zu beschließen.

Die Richtlinie regelt insbesondere die Höhe und die Verwendung des Budgets.

Mögliche Förderungen sind zu beantragen.

Beratungsergebnis:

12 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimmen(n), 0 Enthaltung(en)

8. Beratung und Beschluss zum Antrag der SPD Fraktion:

Erneuerung des inneren Stützgerüstes an der Linde in Lischeid

Martin Dippel trägt den Antrag der SPD Fraktion vor. Die Linde in Lischeid sei im Eigentum der Gemeinde Gilserberg und ein Kulturdenkmal, für das Förderanträge gestellt werden könnten. Der Beitrag der Gemeinde sei gering. Er erläutert seine Recherchen zur Antragstellung, u.a. bei der Denkmalschutzbehörde des Landes Hessen und ergänzt, dass die Gemeinde diesen letztlich stellen müsse. Die Vordrucke könne er zur Verfügung stellen.

Michael Stuhlmann (CDU-Fraktion) ergänzt, dass seine Fraktion dem Antrag der SPD-Fraktion zustimme. In Sebbeterode habe es ein vergleichbares Projekt gegeben – Das Vorgehen könne analog dazu durchgeführt werden.

Lukas Daum betont, dass die BLH-Fraktion dem Antrag ebenfalls zustimme, da Orte wie diese in der Gemeinde Gilserberg von großer Bedeutung für die Einwohner sind.

Beschluss

Das innere Stützgerüst der Linde in Lischeid soll erneuert werden. Bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung sollen seitens des Gemeindevorstandes entsprechende Angebote eingeholt werden. Bezüglich der Förderung der Maßnahme müssten, unter Verwendung der vorgefertigten Vordrucke, Anfragen bei den zuständigen Denkmalbehörden durchgeführt werden. Nach Klärung der Finanzierung soll die Maßnahme als Einzelmaßnahme durch die Gemeindevertretung final beschlossen werden.

Beratungsergebnis:

12 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimmen(n), 0 Enthaltung(en)

9. Beratung und Beschluss zum Antrag der SPD-Fraktion:

Gerechtere Auswahl von Wahlhelfern in der Gemeinde Gilserberg

Martin Dippel trägt den Antrag der SPD-Fraktion vor.

Michael Schaal (CDU-Fraktion) berichtet, dass die Art der Auswahl der Wahlhelfer schon seit Jahren Diskussionsthema sei. Die CDU werden dem Antrag daher zustimmen.

Sigrid Herden (erste Beigeordnete) stellt fest, dass die Wahlleiterin in ihrer Tätigkeit frei sei. Eine Einberufung ist immer wieder schwierig. Es sollte an die Menschen appelliert werden, sich ehrenamtlich einzubringen. Bei der Abfrage der Ortsbeiräte zu Vorschlägen von Wahlhelfern hätten 6 Ortsteile leider keine Rückmeldung gegeben.

Beschluss

Der Gemeindevorstand wird beauftragt die zuständigen Verwaltungsmitarbeiter daraufhin zu weisen, eine gerechtere Auswahl der Wahlhelfer bei anstehenden Wahlen zu organisieren. Die Ortsvorsteher können hier ggf. behilflich sein.

Beratungsergebnis:

12 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimmen(n), 0 Enthaltung(en)

10. Anfrage der SPD-Fraktion:

Sachstandsbericht Wiederaufstellung eines Bankautomaten in der Gemeinde Gilserberg

Martin Dippel trägt die Anfrage der SPD-Fraktion vor.

Die Erste Beigeordnete Sigrid Herden berichtet, dass die VR Bank Hessenland die Rückmeldung gegeben habe, dass ein Container/ Geldautomat am Platz der Begegnung aufgestellt werden soll. Der Bestellprozess laufe bereits. Dieser werde auf einem Betonsockel platziert. Die Vorarbeiten hierfür, wie Verlegung des Stroms, können durch die Gemeinde übernommen werden. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist noch unbekannt.

Ein vergleichbarer Geldautomat wurde in Körle aufgestellt.

Die Sparkasse wird sich dem Projekt nach Aussagen anschließen.

11. Vorlage von Ortsbeiratsprotokollen

Die Erste Beigeordnete, Sigrid Herden, berichtet aus den Ortsbeiratsprotokollen von folgenden Ortsteilen:

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OB Lischeid vom 06.06.2024

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OB Sebbeterode vom 26.04.2024 Hinweis auf 825. Jubiläum im Jahr 2026

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OB Gilserberg vom 16.04.2024

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OB Sachsenhausen vom 27.04.2024

12. Allgemeine Informationen durch den Gemeindevorstand

Die Erste Beigeordnete, Sigrid Herden, verweist bezüglich eventueller Anfragen an die Verwaltung auf die Funktionspostfächer der Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung. So wäre eine Zuordnung der Anfragen nach Zuständigkeiten gewährleistet.

Weiter verliest die Erste Beigeordnete das Schreiben des Schwalm-Eder-Kreises zum Haushaltsplan der Gemeinde Gilserberg für das Haushaltsjahr 2024. Demnach sei die Haushaltsgenehmigung 2024 bis auf Weiteres gemäß §112 Abs. 6 S. 1 HGO zurückgestellt, da der Jahresabschluss 2022 noch nicht aufgestellt wurde.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Herr Wolfgang Urbanek schließt die Sitzung um 21:33 Uhr.

Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung ist außerordentlich geplant für den 27.08.2024. Weitere Termine sind geplant für den 08.10.2024, 05.11.2024 und 10.12.2024.

Gilserberg, den 02.07.2024
gez. Wolfgang Urbanek, Vorsitzender der Gemeindevertretung
gez. Carolin Wurmbäck, Schriftführer