Der Haupt-, Finanz- und Bauausschuss hat, wie durch die Gemeindevertretung in seiner Sitzung vom 24.06.2025 beauftragt, die Benutzungsordnung am 14.08.2025 beschlossen, welche hiermit bekannt gemacht wird.
(1) Die Hochlandbücherei Gilserberg ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Gilserberg, sie dient der allgemeinen Bildung und Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung.
(2) Jede Person ist berechtigt die Hochlandbücherei und ihre Angebote im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.
(3) Während des Aufenthalts in der Hochlandbücherei und der Nutzung ihres Medienangebots gilt diese Benutzungsordnung sowie die Hausordnung.
(4) Die Benutzung der Hochlandbücherei ist grundsätzlich unentgeltlich. Entgelte für besondere Leistungen sowie Säumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
(1) Die Öffnungszeiten der Hochlandbücherei werden durch Aushang bekannt gemacht.
(1) Die Benutzerin/Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage ihres/seines gültigen Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweisdokuments an. Die Benutzerin/Der Benutzer bestätigt mit ihrer/seiner Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben.
(2) Bei der Anmeldung werden personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben und gespeichert, soweit diese von der Hochlandbücherei zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Der/die Hochlandbüchereibenutzer/in bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift die gesetzlich erforderliche Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Ergänzend gilt die Anlage Datenschutz.
(3) Minderjährige können selbst Benutzer werden, wenn sie das 7. Lebensjahr vollendet haben. Für die Anmeldung legen Minderjährige die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters vor bzw. dessen Unterschrift auf dem Anmeldeformular. Die Mediennutzung von Kindern bis zum 7. Lebensjahr erfolgt über einen Elternteil/Sorgeberechtigten.
(4) Dienststellen, juristische Personen, Institute und Firmen melden sich durch schriftlichen Antrag eines Vertretungsberechtigten an.
(5) Die Benutzerin/Der Benutzer ist verpflichtet, der Hochlandbücherei Änderungen des Namens, der Anschrift oder Telefonnummer unverzüglich mitzuteilen.
(1) Angemeldete Benutzer können Medien aller Art für die festgesetzte Leihfrist ausleihen.
(2) Die Leihfrist für alle Medien beträgt vier Wochen. Sind Medien vorbestellt, kann ihre Leihfrist verkürzt werden.
(3) Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf auf Antrag verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.
(4) Für ausgeliehene Medien kann die Hochlandbücherei auf Wunsch der Benutzerin/des Benutzers Vorbestellungen eintragen. Die Benutzerin/der Benutzer erhält bei Verfügbarkeit eine Nachricht.
(1) Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Mahnung sind zusätzlich die Portokosten zu erstatten.
(2) Säumnisgebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf rechtlichem Wege eingezogen.
(1) Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung und Verlust ist die Benutzerin/der Benutzer schadenersatzpflichtig.
(2) Vor jeder Ausleihe sind die Medien von der Benutzerin/vom Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen.
(3) Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Hochlandbücherei anzuzeigen. Es ist untersagt Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
(4) Eine Weitergabe der Medien an Dritte ist nicht gestattet.
(5) Die Hochlandbücherei haftet nicht für Schäden, die durch Handhabung von Hard- und Software der Hochlandbücherei an Daten, Dateien und Hardware der Benutzer entstehen. Dies gilt auch für Schäden an Geräten, die durch Handhabung von Medien aus der Hochlandbücherei entstehen.
(1) Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Hochlandbücherei nach pflichtgemäßem Ermessen.
(2) Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert. Für die Einarbeitung eines Ersatzexemplars wird eine Gebühr erhoben.
(1) Jede Benutzerin/Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Hochlandbücherei beeinträchtigt werden.
(2) Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzerinnen/Benutzer übernimmt die Hochlandbücherei keine Haftung.
(3) Essen und Trinken sowie das Rauchen sind in der Hochlandbücherei in der Regel nicht gestattet.
(4) Das Hausrecht nimmt die Leitung der Hochlandbücherei wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
(1) Benutzerinnen und Benutzer, die gegen diese Benutzungsordnung und die Hausordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können für dauernd oder begrenzte Zeit von der Benutzung der Hochlandbücherei ausgeschlossen werden.
(1) Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.09.2025 in Kraft.
vom 14.08.2025
| für Erwachsene | 15,00 € |
| für Kinder und Jugendliche (ab 7-17 Jahre) | 10,00 € |
| für Familien (Eltern und Kinder) | 25,00 € |
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochlandbücherei Gilserberg sind von der Zahlung der Jahresgebühr bereit.
| für Erwachsene | 1,00 € |
| für Kinder und Jugendliche (ab 7-17 Jahre) | 0,50 € |
| für Familien (Eltern und Kinder) | 1,00 € |
Kostenersatz:
| bei kleineren Schäden pro Medium | 2,00 € |
| bei Verlust und größeren Schäden pro Medium | Wiederbeschaffungswert und Gebühr von 2,00 € |
vom 14.08.2025
Die öffentliche Hochlandbücherei Gilserberg ist eine Einrichtung der Gemeinde Gilserberg und unterliegt daher den Datenschutzbestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), sowie ergänzend dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG).
In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten in unserer Hochlandbücherei. Wir verpflichten uns, die Privatsphäre der Besucher zu schützen und personenbezogene Daten nach Maßgabe der DSGVO zu behandeln und zu verwenden.
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist:
Hochlandbücherei Gilserberg
Bahnhofstraße 2a
34630 Gilserberg
Telefon: 06696/96190 (Rathaus Gemeinde Gilserberg)
Mail: hochlandbuecherei@Gilserberg.de
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Heidrun Pautsch
Maburger Str. 6-10
36304 Alsfeld
Telefon 06631/6089781
E-Mail: h.pautsch@genorisk-gmbh.de
Die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten ist auf Art. 6 Abs. 1 DSGVO gestützt. Die personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Rechtsverhältnisses zwischen Ihnen und der Hochlandbücherei benötigt.
Ihre Daten benötigen wir für die Abwicklung der Ausleihe und Rückgabe von Medien, für die Kontaktaufnahme (z.B. um Sie zu informieren, wenn ein vorgemerktes Medium zur Verfügung steht, so Sie das wünschen). Die rechtliche Grundlage bilden Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) und b) DSGVO / § 51 BDSG. Es handelt sich um vorvertragliche Maßnahmen, die Daten dienen der Wahrung berechtigter Interessen der Hochlandbücherei (ordnungsgemäße Medienausleihe) und Sie willigen in die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ein, indem Sie die Anmeldung zur Nutzung der Hochlandbücherei Gilserberg ausfüllen und mit Ihrer Unterschrift bestätigen.
Diese Daten werden ausschließlich für die Zwecke der Hochlandbücherei (Ausleihe, Mahnungen, Information über Vormerkungen, auslaufende Leihfristen und Informationen aus der Hochlandbücherei) verwendet.
Wenn Sie uns Ihre Daten nicht anvertrauen oder deren Nutzung widerrufen, können Sie keine Medien mehr ausleihen.
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten bis fünf Jahre nach Zahlung der letzten Jahresgebühr. Wenn Sie sich persönlich abmelden, werden die Daten unverzüglich gelöscht, sofern keine Belastungen vorhanden sind.
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Wenden Sie sich dazu bitte an Verantwortlichen, dessen Kontaktdaten Sie oben auf dieser Seite finden.
Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der oben angegebenen Adresse an uns wenden. Außerdem haben Sie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn Sie den Eindruck haben, dass sich nicht an die Datenschutzbestimmungen gehalten wird.
Für die Datenschutzaufsicht ist nach Art. 51 DSGVO der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Hessen zuständig.
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit,
Datenschutzbeauftragter, Referat 2.3, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden,
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich (vgl. Art. 7 DSGVO). Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
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