am Dienstag, 10.09.2024, Thorenwiesenweg 8, 34630 Gilserberg
Beginn 19:36 Uhr bis
Ende 21:38 Uhr
(gesetzl.) Mitgliederzahl: 15
davon Anwesend:
Von der Gemeindevertretung:
Urbanek, Wolfgang (CDU)
Daum, Lukas (BLH)
Dippel, Martin (SPD)
Drescher, Reinhold (SPD)
Heck, Volker (BLH)
Kummer-Knauf, Sonja (SPD)
Lomp, Dirk (SPD)
Renner, Katharina (BLH)
Schaal, Michael (CDU)
Scheerer, Maik (CDU) bis 20:17 Uhr
Stuhlmann, Michael (CDU)
Vaupel, Bernd (BLH)
Widera, Anja (SPD)
Barth, Rainer
Herden, Sigrid (CDU)
England, Thorsten (SPD)
Herter, Jens (BLH)
Hirth, Lothar (SPD)
Schleiter, Hartmut (CDU)
Wurmbäck, Carolin
Führer, Marko (BLH)
Stehl, Thomas (CDU)
Es fehlt beim Gemeindevorstand:
Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung sind im Hochland Mitteilungsblatt, Ausgabe Nr. 36, öffentlich bekannt gegeben worden.
Der Vorsitzende, Herr Wolfgang Urbanek, eröffnet die Sitzung um 19:30 Uhr, stellt fest, dass gegen die ordnungsgemäße Ladung keine Einwendungen erhoben werden und begrüßt alle anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes und die anwesenden Gäste.
Die Gemeindevertretung ist nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
| 1. | Antrag des Bürgermeisters auf Anhörung der Gemeindevertretung vom 28.08.2024 |
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| 1. | Erhöhung des Liquiditätskredits. | (VL-97/2024) |
| 2. | Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.9„Im Bornfeld Nr. 2“ der Gemeinde Gilserberg im Verfahren nach § 13 a BauGB | (VL-92/2024) |
| 3. | Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Im Bornfeld Nr. 2“ der Gemeinde Gilserberg im Verfahren nach § 13 a BauGB | (VL-93/2024) |
| 4. | 23. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemarkung Winterscheid a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Anregungen und Hinweisen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. b) Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet Langzeitpflegeheim Kellerwald“ im Ortsteil Winterscheid. Feststellungsbeschluss gemäß § 6 BauGB. | (VL-95/2024) |
| 5. | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet Langzeitpflegeheim Kellerwald“ im Ortsteil Winterscheid a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Anregungen und Hinweisen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB b) Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr 1 „Sondergebiet Langzeitpflegeheim Kellerwald“ im Ortsteil Winterscheid. | (VL-96/2024) |
| 6. | Finaler Beschluss zu TOP 8 der Gemeindevertretersitzung vom 02.07.2024: Erneuerung des inneren Stützgerüstes an der Linde in Lischeid | (VL-94/2024) |
| 7. | Verschiedenes |
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Sitzungsverlauf
1. | Antrag des Bürgermeisters auf Anhörung der Gemeindevertretung vom 28.08.2024 |
1. | Erhöhung des Liquiditätskredits. | VL-97/2024 |
Für Tagesordnungspunkt 1 wurde in der vorhergehenden Sitzung des Ältestenrates eine Redezeit von 15 Min. / Fraktion besprochen, diese wurde sodann von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.
Der Bürgermeister schildert die Beschlussvorlage. Demnach sind die Gründe für den Liquiditätsengpass unter anderem Bauprojekte, die noch nicht final abgeschlossen wurden und bei denen die Verwendungsnachweise noch zu erstellen sind. Die Kommunalaufsicht des Schwalm-Eder-Kreises wurde entsprechend informiert.
Zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Zeitgewinnung für eine entsprechende Aufstellung der Kosten, ist eine Erhöhung des Liquiditätsrahmens notwendig. Erst dann können u.a. auch bereits beantragte und genehmigte Investitionskredite aus dem vergangenen Jahr abgerufen werden.
Der Haushalt 2023 wurde genehmigt – die Genehmigung des Haushaltes 2024 steht noch aus, da die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 noch nicht final aufgestellt wurden. Diese Arbeiten wurden in der Vergangenheit von erfahrenen Sachbearbeitern der Gemeindeverwaltung, die zwischenzeitlich in den Ruhestand gegangen sind, durchgeführt.
Des Weiteren wurden im Jahr 2022 große Projekte geplant und entsprechende Gelder im Haushalt eingestellt. Die Umsetzung z.B. der IKEK-Projekte wurde jedoch nicht genehmigt. Die Aufstellung und haushälterische Berichtigung dieser Maßnahmen muss nun nachgeholt werden.
Im beantragten Haushalt wurden u.a. Gelder für die Erneuerung der Dorfgemeinschaftshäuser Sachsenhausen, Lischeid und Moischeid eingestellt.
Martin Dippel von der SPD-Fraktion bemängelt, dass eine Übersicht über die Finanzlage der Gemeinde Gilserberg seit Anfang 2023 gefordert worden sei. Erst im August dieses Jahres seien diese Zahlen geliefert worden. Seines Erachtens nach wäre ein Nachtragshaushalt notwendig gewesen. In den kommenden 5 Jahren würden nun Konsolidierungsmaßnahmen folgen, die bereits mündlich angekündigt wurden. Personelle Konsequenzen seien aus seiner Sicht notwendig. Die SPD werde der Erhöhung des Liquiditätskredites zustimmen, um zahlungsfähig zu bleiben.
Lukas Daum von der BLH-Fraktion berichtet, dass ihm der vorliegende Beschlussvorschlag des Bürgermeisters Bauchschmerzen bereitet habe. Die Infos habe er überwiegend über die örtliche Presse erhalten und durch eine E-Mail, die ihm heute um 13.30 Uhr zugegangen sei.
Herr Daum möchte u.a. wissen wann die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 voraussichtlich fertig gestellt werden. Was passieren würde, wenn der Beschluss nicht gefasst werden würde und was anders gewesen wäre, wenn der Haushalt 2024 bereits genehmigt wäre.
Michael Stuhlmann von der CDU-Fraktion stellt fest, dass das Liquiditätsproblem nun einmal da ist. Die Gemeinde Gilserberg habe die Verpflichtung zur Zahlung von Rechnungen, auch den Handwerkern gegenüber. In einem gemeinsamen Termin zwischen Gemeindevorstand und Haupt- Finanz- und Bauausschuss sollte die Situation weiter erörtert werden.
Der Bürgermeister bezieht Stellung zu den gestellten Fragen:
Die beantragten Kredite seien auch für andere Maßnahmen verwendet worden. In den vergangenen Tagen habe eine sog. Vergleichende Prüfung durch das Land Hessen stattgefunden. Hier werden Kommunen zufällig ausgewählt und aufgefordert, Daten zu liefern. Diese wurden fristgerecht eingereicht.
Die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 werden vorausschlicht noch in diesem Jahr erstellt. Der Beschluss über den Liquiditätskredit würde der Gemeinde Zeit verschaffen. Wenn der Haushalt 2024 bereits genehmigt wäre, könnten einige Maßnahmen bereits umgesetzt werden. Der Bürgermeister räumt ein, dass die Verantwortung hier bei ihm liegt.
Bernd Vaupel, BLH-Fraktion ergänzt, dass die Gemeindevertretung über die Situation nicht in Kenntnis gesetzt worden wäre. Der Haupt- Finanz- und Bauausschuss hätte ebenfalls in den Vorgang involviert werden müssen. Die Beträge aus den Haushalten seien ihm nicht bekannt gewesen. Daher werde er dem Beschluss nicht zustimmen.
Der Bürgermeister äußert, dass er in den Sitzungen des Haupt- Finanz- und Bauausschuss mehrfach auf das Problem hingewiesen und die möglichen Entwicklungen geschildert habe.
Lukas Daum, BLH-Fraktion, berichtet, dass er die Tragweite der Hinweise nicht wahrgenommen habe. Er werde dem Antrag unter Protest zustimmen, um zahlungsfähig zu bleiben.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 in §4 mit folgendem Wortlaut:
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
1.500.000 EUR festgesetzt.
Die Gemeindeverwaltung wird angewiesen, die erforderliche Genehmigung unverzüglich bei der Kommunalaufsicht des Schwalm-Eder-Kreises zu beantragen und die Aufstellung zur Aufnahme von Investitionskrediten unverzüglich aufzustellen.
Beratungsergebnis:
10 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimmen(n), 0 Enthaltung(en)
| 2. | Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9„Im Bornfeld Nr. 2“ der Gemeinde Gilserberg im Verfahren nach § 13 a BauGB | VL-92/2024 |
Der Bürgermeister erläutert das Bauprojekt des „Netto-Marktes“. Diese Beschlüsse seien notwendig, da der neue Markt um 200qm mehr Fläche vergrößert werden soll. Der Bürgermeister zitiert eine E-Mail der zuständigen Planer des Marktes, in der bestätigt wird, dass ein Neubau am Standort Gilserberg weiter in der Planung ist.
Martin Dippel, SPD-Fraktion erfragt, warum die ursprüngliche Planung wonach die Baumaßnahme noch in diesem Jahr beginnen soll, verschoben wurde. Der Bürgermeister erläutert, dass die Änderungen in der Zeitplanung bei der Firma Netto liegen.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Mitarbeiterin des Bauamtes wurde eine zusätzliche Expertise vorgenommen, die vom Regierungspräsidium Kassel gefordert wurde, da es sich um ein Verfahren nach §13a BauGB handelt.
Lukas Daum, BLH-Fraktion, stellt fest, dass es gut sei, dass der Netto-Markt nach wie vor erneuert werden soll. Einen Dank richtet er an die Gemeindeverwaltung, die eine Katastrophe abgewendet habe.
Bernd Vaupel, BLH-Fraktion, zitiert aus den eingegangenen Stellungnahmen, dass sich die Nachbargemeinde Jesberg negativ zu einer größeren Verkaufsfläche als 800qm geäußert habe.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung erfragt bei den Fraktionen, ob weitere Erläuterungen der Anlagen notwendig seien. Diese verneinen dies.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Im Bornfeld 2“ im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis in Form des Abwägungsprotokolls vom 13.08.2024 (Anlage) ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss ist einschließlich des Abwägungsprotokolls (Stand 13.08.2024) als Anlage ortsüblich bekanntzumachen.
Die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, sind über das Ergebnis in Form des Abwägungsprotokolls sowie der aus der Abwägung resultierenden geänderten Planfassung (Stand 13.08.2024) in Kenntnis zu setzen.
Beratungsergebnis:
12 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimmen(n), 0 Enthaltung(en)
| 3. | Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Im Bornfeld Nr. 2“ der Gemeinde Gilserberg im Verfahren nach § 13 a BauGB | VL-93/2024 |
Der Bürgermeister erläutert, dass dieser Beschluss eine Ergänzung zu TOP 2 darstellt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Im Bornfeld 2“ der Gemeinde Gilserberg bestehend aus der Planzeichnung und den Textlichen Festsetzungen (Stand August 2024) für den Geltungsbereich:
Gemarkung: Gilserberg
Flurstücke-Nr.: 184, 185, 186, 187, 188, 189, 190
Im Bornfeld Nr. 2
34630 Gilserberg
im Verfahren nach § 13 a BauGB als Satzung i. S. d. § 10 Abs. 1 BauGB.
Die dem Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Im Bornfeld 2“ der Gemeinde Gilserberg beiliegende Begründung (Stand August 2024) mit ihren Anlagen wird gebilligt.
Beratungsergebnis:
12 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimmen(n), 0 Enthaltung(en)
| 4. | 23. Änderung des Flächennutzungsplanes Gemarkung Winterscheid a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Anregungen und Hinweisen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. b) Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet Langzeitpflegeheim Kellerwald“ im Ortsteil Winterscheid. Feststellungsbeschluss gemäß § 6 BauGB. | VL-95/2024 |
Der Bürgermeister erläutert das Bauprojekt. In diesem Beschluss handelt es sich um die Freiflächen- PV Anlage im Ortsteil Winterscheid.
Bernd Vaupel, BLH-Fraktion, fragt warum die Flurstücke 16/1 und 17/2 hier nicht berücksichtigt worden seien. Dies wäre allerdings in der Sitzung am 02.07.2024 im Protokoll festgehalten worden, dass dieses geklärt werden solle. Das Bauamt wird beauftragt zu klären, ob die Flurstücke 16/1 und 17/2 für die Fläche relevant sind.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung zu den im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen. Weiterhin fasst die Gemeindevertretung den endgültigen Beschluss über die 23. Änderung des Flächennutzungsplans (Feststellungsbeschluss).
(Die Grundstücke 16/1 und 17/2 werden durch die Verwaltung auf Ihre Relevanz geprüft.)
Beratungsergebnis:
12 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimmen(n), 0 Enthaltung(en)
| 5. | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Sondergebiet Langzeitpflegeheim Kellerwald“ im Ortsteil Winterscheid a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Anregungen und Hinweisen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB b) Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr 1 „Sondergebiet Langzeitpflegeheim Kellerwald“ im Ortsteil Winterscheid. | VL-96/2024 |
Der Bürgermeister erläutert die Beschlussvorlage. Dieser TOP ist analog zu TOP 4.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) und 4 (2) BauGB. Weiterhin fasst die Gemeindevertretung den endgültigen Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Sondergebiet Langzeitpflegeheim Kellerwald“ (Satzungsbeschluss), die Begründung wird gebilligt.
(Die Grundstücke 16/1 und 17/2 werden durch die Verwaltung auf Ihre Relevanz geprüft.)
Beratungsergebnis:
12 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimmen(n), 0 Enthaltung(en)
6. | Finaler Beschluss zu TOP 8 der Gemeindevertretersitzung vom 02.07.2024:Erneuerung des inneren Stützgerüstes an der Linde in Lischeid | VL-94/2024 |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung erläutert, dass durch die antragstellende Fraktion ein Änderungsantrag eingereicht wurde. Nach der Beschlussvorlage der Verwaltung sollte die Maßnahme nur umgesetzt werden, wenn diese kostenneutral für die Gemeinde ausfällt. Um den Vorgang zu beschleunigen und schnelle Abhilfe zu schaffen, sei daher ein Änderungsantrag gestellt worden.
Der Änderungsantrag wird seitens der Fraktionen befürwortet.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Arbeiten zur Erneuerung des Stützgerüstes der Linde in Lischeid laut vorliegendem Angebot, im Vorgriff auf den Nachtragshaushalt 2024 unmittelbar zu beauftragen und durchführen zu lassen. Die Arbeiten sind mit der unteren Naturschutzbehörde sowie der Denkmalbehörde abzustimmen. Die eingegangenen Spendengelder sind, ebenso wie der zu erwartende Zuschuss der hessischen Denkmalbehörde, im Nachtragshaushalt 2024 zu verbuchen.
Beratungsergebnis:
12 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimmen(n), 0 Enthaltung(en)
7. | Verschiedenes |
„Der Vorsitzende der Gemeindevertretung berichtet vom Antrag der SPD-Fraktion vom 02.07.2024 – „Gerechtere Auswahl von Wahlhelfern“.“ Hier erfolgte bereits in der damaligen Sitzung der Hinweis des Vorsitzenden und der Ersten Beigeordnetenden, dass dies keinen klassischen Beschluss darstellt, sondern bloßen Hinweischarakter habe. Laut nun eingeholter Stellungnahme des HSGB vom 13.08.2024 „obliegt es der Wahlleitung, sowohl den Wahlausschuss als auch den Wahlvorstand zu bestimmen. … Auswahlkriterien in Bezug auf gerechtere Auswahl sind nicht enthalten, so dass es sich um eine bloße Appellfunktion handeln kann, der aber aufgrund der fehlenden Umsetzungsfähigkeit des Beschlusses keine Verbindlichkeit zukommen kann“.
Der Vorsitzende weist zur Klarstellung und Rechtssicherheit der Gemeindevertretung auf die o.a. Mitteilung des HSGB hin.
Einen in gleicher Sache erfolgten Widerspruch des Bürgermeisters gem. § 63 Abs. 1 Alt.1 HGO vom 30.07.2024, hatte er unter dem 15.08.2024 wegen Fristablaufs zurückgewiesen.
Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung ist geplant für den 08.10.2024
Gilserberg, den 23.09.2024 | |
gez. | gez. |
Wolfgang Urbanek | Carolin Wurmbäck |
Vorsitzender der Gemeindevertretung | Schriftführerin |