Umbau, Sanierung, Neubau, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden auf der Grundlage ortstypischer Bauweise z.B.
Sanierung von Wohn- und Nebengebäuden in den Ortskernen
Umfassende energetische Sanierungsarbeiten
Maßnahmen zur Anpassung an zeit- und nutzergerechte Wohnstandards (seniorengerechtes Wohnen usw.)
Erneuerung von Dachstühlen und Dacheindeckungen
Fassadensanierung (auch an Massivbauten)
Fachwerksanierung
Erneuerung von Fenstern und Haustüren
Um- und Anbauten zur Wohnraumerweiterung
Sanierung von Grundmauern, Kellern
Städtebaulich verträglicher Rückbau/Abriss
Neubau oder Ersatzbau von Gebäuden in ortstypischer Bauweise
Umnutzung von Scheunen und ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden mit bis zu 3 Wohneinheiten können mit max. 200.000 € gefördert werden.
35% Zuschuss auf die förderfähigen Nettokosten
bis 45.000,00 EUR (für ein Gebäude/ein Objekt), bis zu 60.000,00 EUR für ein Kulturdenkmal
Mindestinvestitionsgrenze für die Förderung eines Bauvorhabens 10.000,00 EUR (netto)
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahme.
| 1. | Ihre Bau- und Sanierungsmaßnahme muss innerhalb des Fördergebietes liegen. Kulturdenkmäler werden auch außerhalb der Fördergebiete gefördert. Nähere Informationen zum Fördergebiet (siehe Pläne für die Ortsteile auf der Website der Gemeinde Gilserberg) geben Ihnen die Ansprechpartner/in. |
| 2. | Vor der Antragstellung auf Förderung findet ein Beratungsgespräch mit der beauftragten Architektin vor Ort statt. Diese Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Zur Terminvereinbarung setzen Sie sich bitte mit der Architektin in Verbindung. |
| 3. | Die Architektin erstellt ein Protokoll des Beratungsgespräches mit Beschreibung Ihrer Baumaßnahme. Auf dieser Grundlage holen Sie detaillierte Kostenangebote ein. |
| 4. | Zur Antragstellung setzen Sie sich bitte mit der Kreisverwaltung Dorf- und Regionalentwicklung des Schwalm-Eder-Kreises in Verbindung. Hier erhalten Sie alle Informationen und notwendigen Formulare zur Antragstellung. |
WICHTIG:
Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden!
Mit der Ausführung einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der schriftliche Bewilligungsbescheid vorliegt. Andernfalls entfällt der Zuschuss. Als Maßnahmenbeginn gelten bereits die Auftragsvergabe und der Materialeinkauf.
Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Interessiert? –
Dann sprechen Sie uns an! Ihre Ansprechpartner/in:
| Architektin Monika Heger Fritzlaer Str. 5 34632 Jesberg Tel.: 06695 911960 Mail: bpb.heger@t-online.de | Der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises Fachbereich 80 Wirtschaftsförderung Dorf- und Regionalentwicklung Theresa Bertram Parkstraße 6 34576 Homberg/Efze Tel.: 05681 775-8038 Mail: theresa.bertram@schwalm-eder- kreis.de | Gemeinde Gilserberg Renate Ide Jens Opper Bahnhofstraße 40 34630 Gilserberg Tel.: 06696 9619-21 bzw. -23 Mail: bauamt@gilserberg.de |
Das Hessische Umweltministerium bietet die Website "Dorfentwicklung in Hessen" (https://vitale-orte.hessen-nachhaltig.de/de/Dorfentwicklung_Hessen.html) an. Nutzerinnen und Nutzer können auf der Seite nach bestimmten Förderschwerpunkten oder Projekten suchen und Anregungen und Informationen finden. Hier können Sie auch Aktivitäten zur Dorfentwicklung in der Gemeinde Gilserberg verfolgen.