| - für hervorragende sportliche oder kulturelle Leistungen oder |
| - für besondere Verdienste um die Förderung des Kultur-, Sport- und Soziallebens |
| - die sich in herausragender Weise für das Allgemeinwohl eingesetzt haben. |
Außerdem können Buch- oder Sachpreise überreicht werden. Die zu ehrenden Personen müssen die für die Auszeichnung geltenden Bestimmungen gemäß diesen Richtlinien erfüllen und auch der Ehrung würdig sein.
„Gemeinde Gilserberg“ mit Wappen
| - „Für besondere Leistungen auf dem Gebiet des Kultur-, Sport- und Soziallebens“ |
| - den Namen der zu ehrenden Person(en) |
| - das Datum der Überreichung |
Der Wortlaut des Würdigungstextes ist von der Jury individuell festzulegen.
5.1 Die Ehrenplakette in „bronze“ mit Urkunde wird verliehen an Sportler, die
im Bereich der dem Deutschen Sportbund angeschlossenen Verbände eine Meisterschaft beginnend auf Kreisebene bzw. bei Gauturnfesten einzeln oder als Mannschaft erringen.
Die Ehrenplakette in „silber“ mit Urkunde wird verliehen an Sportler, die
an Hessen- oder Regionalen Meisterschaften teilnehmen und dort die Plätze 1 – 5 belegen.
Die Ehrenplakette in „gold“ mit Urkunde wird verliehen an Sportler, die
an Deutschen-, Europa- oder Weltmeisterschaften sowie an Olympischen
Spielen teilnehmen oder in eine Nationalmannschaft berufen werden.
5.2 Die Ehrenplakette mit Urkunde wird verliehen an sonstige Einzelpersonen, die
| - sich durch herausragende Leistungen für ihren Verein verdient gemacht haben oder |
| - sich besondere Verdienste um die Förderung des Kultur-, Sport- und Soziallebens in Gilserberg erworben haben oder |
| - sich in herausragender Weise für das Allgemeinwohl eingesetzt haben. |
| - Die Abstufung der Ehrenplaketten wird im Einzelfall von der Jury bestimmt. |
Jede(r) Bürger(in) kann Personen zur Ehrung vorschlagen.
In dem Vorschlag ist anzugeben, aufgrund welcher Leistungen oder Verdienste die Ehrung der betreffenden Person(en) erfolgen soll.
Die Ehrung ist persönlich entgegenzunehmen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben erfolgt keine Ehrung.
Zur Bestimmung der zu ehrenden Person(en) wird eine Jury gebildet. Die Jury
besteht -unter Federführung des Ausschusses für Kinder, Jugend, Kultur, Soziales und Sport- aus 11 Personen (1 Mitglied pro Ortsteil). Die jeweiligen Vertreter der Ortsteile sind vom Ortsbeirat auf die Dauer der Wahlperiode des
Ortsbeirates zu benennen.
5.2 Die Ehrenplakette mit Urkunde wird verliehen an sonstige Einzelpersonen, die
| - sich durch herausragende Leistungen für ihren Verein verdient gemacht haben oder |
| - sich besondere Verdienste um die Förderung des Kultur-, Sport- und Soziallebens in Gilserberg erworben haben oder |
| - sich in herausragender Weise für das Allgemeinwohl eingesetzt haben. |
„Punkt 5.2 der Richtlinien: Die Ehrenplakette mit Urkunde wird verliehen an sonstige Einzelpersonen und Vereine, die ..., bei den Ausführungsbestimmungen wird ergänzt: ... nicht mehr als 3 mal, darunter kann auch ein Verein sein.“