auf dem Gebiet KULTUR-, SPORT- UND SOZIALLEBEN
Die Mitglieder der Vereine in ihrem Bereich
für hervorragende sportliche oder kulturelle Leistungen oder
für besondere Verdienste um die Förderung des Kultur-, Sport- und Soziallebens
Personen
die sich in herausragender Weise für das Allgemeinwohl eingesetzt haben.
Außerdem können Buch- oder Sachpreise überreicht werden. Die zu ehrenden Personen müssen die für die Auszeichnung geltenden Bestimmungen gemäß diesen Richtlinien erfüllen und auch der Ehrung würdig sein.
„Gemeinde Gilserberg“ mit Wappen
„Für besondere Leistungen auf dem Gebiet des Kultur-, Sport- und Soziallebens“
den Namen der zu ehrenden Person(en)
das Datum der Überreichung
Der Wortlaut des Würdigungstextes ist von der Jury individuell festzulegen.
5.1 DIE EHRENPLAKETTE IN „BRONZE“ MIT URKUNDE WIRD VERLIEHEN AN SPORTLER, DIE
im Bereich der dem Deutschen Sportbund angeschlossenen Verbände eine Meisterschaft beginnend auf Kreisebene bzw. bei Gauturnfesten einzeln oder als Mannschaft erringen.
DIE EHRENPLAKETTE IN „SILBER“ MIT URKUNDE WIRD VERLIEHEN AN SPORTLER, DIE
an Hessen- oder Regionalen Meisterschaften teilnehmen und dort die Plätze 1 – 5 belegen.
DIE EHRENPLAKETTE IN „GOLD“ MIT URKUNDE WIRD VERLIEHEN AN SPORTLER, DIE
an Deutschen-, Europa- oder Weltmeisterschaften sowie an Olympischen
Spielen teilnehmen oder in eine Nationalmannschaft berufen werden.
sich durch herausragende Leistungen für ihren Verein verdient gemacht haben oder
sich besondere Verdienste um die Förderung des Kultur-, Sport- und Soziallebens in Gilserberg erworben haben oder
sich in herausragender Weise für das Allgemeinwohl eingesetzt haben.
Die Abstufung der Ehrenplaketten wird im Einzelfall von der Jury bestimmt.
Jede(r) Bürger(in) kann Personen zur Ehrung vorschlagen.
In dem Vorschlag ist anzugeben, aufgrund welcher Leistungen oder Verdienste die Ehrung der betreffenden Person(en) erfolgen soll.
Die Ehrung ist persönlich entgegenzunehmen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben erfolgt keine Ehrung.
Zur Bestimmung der zu ehrenden Person(en) wird eine Jury gebildet. Die Jury besteht -unter Federführung des Ausschusses für Kinder, Jugend, Kultur, Soziales und Sport- aus 11 Personen (1 Mitglied pro Ortsteil). Die jeweiligen Vertreter der Ortsteile sind vom Ortsbeirat auf die Dauer der Wahlperiode des Ortsbeirates zu benennen.
sich durch herausragende Leistungen für ihren Verein verdient gemacht haben oder
sich besondere Verdienste um die Förderung des Kultur-, Sport- und Soziallebens in Gilserberg erworben haben oder
sich in herausragender Weise für das Allgemeinwohl eingesetzt haben.
Die Ehrenplakette wird an sonstige Einzelpersonen (Nr. 5.2 der Richtlinien) im ersten Jahr nicht mehr als 8 mal verliehen und in den Folgejahren nicht mehr als 3 mal.
Die Ehrenplakette kann für gleiche Verdienste an eine Person nur einmal verliehen werden.
Der in Betracht kommende Personenkreis (Nr. 5.2 der Richtlinien) ist beschränkt auf ehrenamtlich Tätige wobei das berufliche oder kommunalpolitische Engagement keine Berücksichtigung findet.
„Punkt 5.2 der Richtlinien: Die Ehrenplakette mit Urkunde wird verliehen an sonstige Einzelpersonen und Vereine, die ..., bei den Ausführungsbestimmungen wird ergänzt: ... nicht mehr als 3 mal, darunter kann auch ein Verein sein.“
Die Verleihung der Ehrenplakette mit Urkunde an sonstige Einzelpersonen (betrifft 1. und 2. Satz), soll mindestens eine 30 jährige Tätigkeit voraussetzen.
Einzelpersonen, die sich in herausragender Weise für das Allgemeinwohl eingesetzt haben, kann im Einzelfall aufgrund „besonderer Verdienste“ die Ehrenplakette mit Urkunde, unbeachtet der Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit, verliehen werden.
Der Begriff „besondere Verdienste“ ist so auszulegen, dass die Bedeutung der Auszeichnung durch ihre Seltenheit gewahrt bleibt. Bei der Ehrung für eine ehrenamtliche Tätigkeit genügt nicht alleine die Übernahme des Ehrenamtes.
Erforderlich ist ein großer persönlicher Einsatz unter Zurückstellung eigener persönlicher Interessen -im Sinne der beiden vorangegangenen Strichaufzählungen- zur tatsächlichen Förderung der Belange im Bereich Kultur-, Sport- und Sozialleben in der Gemeinde Gilserberg.
Die Vorschlaggeber können ihre Vorschläge bei Nichtberücksichtigung im Folgejahr wieder einreichen.
Der Vorschlaggeber der Vorschläge, die keine Berücksichtigung fanden, werden schriftlich durch die Gemeindeverwaltung über die Nichtnominierung informiert.