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Hochland Mitteilungsblatt Gilserberg
Ausgabe 43/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Hinweise zu Übermittlungssperren

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Sie haben die Möglichkeit, sich eine Übermittlungssperre im Melderegister eintragen zu lassen. Damit widersprechen Sie aktiv der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte.

Die Eintragungen folgender Übermittlungssperren sind möglich:
  • Widerspruch der Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 Satz 2 Bundesmeldegesetz)

  • Widerspruch der Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz)

  • Widerspruch der Übermittlung von Daten an Parteien u.a. (§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz)

  • und Widerspruch der Übermittlung von Daten bei Alter- oder Ehejubilaren (§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz)

Sollten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, sprechen Sie mit Ihrem Personalausweis im Einwohnermeldeamt vor.