am Dienstag, den 05.11.2024 im Sitzungszimmer, Bahnhofstraße 40, 34630 Gilserberg
Beginn 19:36 Uhr bis Ende 21:19 Uhr
(gesetzl.) Mitgliederzahl: 15
davon anwesend: 11
Urbanek, Wolfgang (CDU)
Daum, Lukas (BLH)
Dippel, Martin (SPD)
Drescher, Reinhold (SPD)
Führer, Marko (BLH)
Heck, Volker (BLH)
Kummer-Knauf, Sonja (SPD)
Renner, Katharina (BLH)
Schaal, Michael (CDU)
Scheerer, Maik (CDU)
Stuhlmann, Michael (CDU)
Barth, Rainer
Herter, Jens (BLH)
Hirth, Lothar (SPD)
Schleiter, Hartmut (CDU)
Schömann, Jens (BLH)
Thiel, Johanna-Elisabeth
Wurmbäck, Carolin
Lomp, Dirk (SPD)
Stehl, Thomas (CDU)
Vaupel, Bernd (BLH)
Widera, Anja (SPD)
Die Mitglieder der Gemeindevertretung waren durch Einladung vom 30.10.2024 auf Dienstag, den 05.11.2024, um 19:36 Uhr - unter Mitteilung der Tagesordnung - einberufen worden.
Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung sind im Hochland Mitteilungsblatt, Ausgabe Nr. 44, öffentlich bekannt gegeben worden.
Der Vorsitzende, Herr Wolfgang Urbanek, eröffnet die Sitzung um 19:36 Uhr und stellt fest, dass gegen die ordnungsgemäße Ladung keine Einwendungen erhoben werden.
Die Gemeindevertretung ist nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Die Gemeindevertretung stimmt für die Erweiterung der Tagesordnung und nimmt als TOP 9 die Beratung und Beschlussfassung zur Anhebung der Wasser- und Abwassergebühren auf (einstimmig).
| 1. | Beschluss über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl 2024 | (VL-116/2024) |
| 2. | Beratung und Beschluss über das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2024 i. S. von §92a HGO | (VL-118/2024) |
| 3. | Beratung und Beschluss über die Hebesätze der Gemeinde Gilserberg für das Haushaltsjahr 2025 | (VL-119/2024) |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Im Entenpfuhl“ in Gilserberg | (VL-117/2024) |
| 5. | VGZ Schwalm - Fortführung des Projektes ab 2025 mit Erweiterung auf das Gebiet des Schwalm-Eder-Kreises 1. Ergänzung | (VL-3/2024) |
| 6. | Bildung eines gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirkes Gefahrgut „Schwalm-Eder-Süd“ | (VL-81/2024) |
| 7. | Beratung und Beschluss zum Antrag der SPD-Fraktion vom 18.10.2024: Satzung über das Fangen von Waschbären in Lebendfallen | |
| 8. | Beratung und Beschluss zum Antrag der CDU-Fraktion vom 15.10.2024: Veröffentlichung Ortsbeiratsprotokolle | |
| 9. | Beratung und Beschlussfassung zur Anhebung der Wasser- und Abwassergebühren | |
| 10. | Vorlage von Ortsbeiratsprotokollen | |
| 11. | Allgemeine Informationen durch den Gemeindevorstand | |
Lukas Daum verlässt für die Diskussion und Beschlussfassung den Raum (19.38 Uhr bis 19.40 Uhr).
Der Vorsitzende erläutert, dass es bis zum heutigen Tag keine Einwände zur Bürgermeisterwahl gab.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Bürgermeisterwahl 2024 für gültig.
Lukas Daum wird sein Amt demnach am 03.01.2025 aufnehmen.
Beratungsergebnis:
10 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimmen(n), 0 Enthaltung(en)
Der Vorsitzende berichtet, dass drei Sitzungen des Haupt-, Finanz- und Bauauschusses (HaFi) stattgefunden haben und erläutert sodann den Inhalt der Sitzungen sowie die nunmehrigen Rahmenbedingungen des Haushaltssicherungskonzeptes.
Der Bürgermeister (BM) verliest eine E-Mail der Kommunalaufsicht, wonach der vom HaFi zunächst vorgelegte Beschluss nicht ausreichend sei. Danach müssten weitere Kürzungen in den Ausgaben bzw. Erhöhungen in den Einnahmen beschlossen werden.
Die vorbereitete Beschlussvorlage, die als Anlage zum heutigen Protokoll genommen wird, wird verlesen. Weiterhin erläutert der BM die Auswirkungen der Inflation sowie der Tariferhöhungen, die erheblich zum finanziellen Defizit beigetragen hätten. Außerdem seien die abgeschafften Anliegerbeiträge bisher nicht kompensiert.
Michael Stuhlmann (CDU-Fraktion) erläutert, dass die seitens des BM vorgelegte Beschlussempfehlung in seiner Fraktion kontrovers diskutiert wurde, man aber trotz einiger Versäumnisse hinsichtlich der Haushalte der letzten Jahre froh über den vorgeschlagenen Kompromiss sei. Er stimmt diesem zu.
Lukas Daum (BLH-Fraktion) zeigt sich angesichts der ernsten Lage ebenfalls froh über die Einigung. Neben den Gebührenerhöhungen werden auch Einsparungen in der Verwaltung berücksichtigt. Die Beschlüsse seien von der Kommune vertretbar. Die von der Kommunalaufsicht geforderten Ziele innerhalb deren gesetzten Zeitraums seien indes auch nach Ansicht der BLH-Fraktion nicht realisierbar. Dem geschlossenen Kompromiss stimmt er zu.
Martin Dippel (SPD-Fraktion) mahnt an, dass zukünftig regelmäßig ein Nachtragshaushalt als Kontrollmechanismus erstellt werden solle. Im Zusammenhang mit dem HHSiK und der durch die Kommunalaufsicht gesetzten Fristen solle ein kurzfristiger Termin mit Regierungspräsidium und Landrat vereinbart werden. Ziel müsse es dabei sein, die angesetzte Zahlungsfrist auf fünf Jahre zu verlängern. Er stimmt dem Kompromiss widerwillig zu.
Der BM trägt den gefundenen Kompromiss vor und erläutert die Beschlussempfehlung des HaFi zu den Hebesätzen und Gebühren.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt das u.a. Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2024 i. S. des §92a HGO, welches dem Protokoll der heutigen Sitzung im Original beigefügt wird.
1. Trinkwasser: Mehreinnahmen durch Gebührenerhöhung
Der Verbrauch von Trinkwasser beträgt aktuell ca. 150.000 m³ pro Jahr. Der Fehlbetrag beträgt nach eigener Kalkulation ca. 10 ct/m³ (Quelle: Vorbericht HH 2023)
Eine am 05.11.2024 beschlossene Erhöhung der Gebühr für Trinkwasser um 10 ct/m³ ergibt Mehreinnahmen ab dem Haushaltsjahr 2025 in Höhe von ca. 15.000 €
2. Abwasser: Mehreinnahmen durch Gebührenerhöhung
Der Anfall von Abwasser beträgt aktuell ca. 123.000 m³ pro Jahr
Der Fehlbetrag beträgt nach eigener Kalkulation ca. 70 ct/m³ (Quelle: Vorbericht HH2023).
Die Gebühr setzt sich aus der Kanalbenutzungsgebühr für die Abwassermenge (aktuell 4,60 €/m³) und einer Gebühr für Niederschlagswasser (aktuell 0,40 €/m²) zusammen.
Eine am 5.11.2024 beschlossene Erhöhung um insgesamt 70 ct/m³ ergibt 86.100 €, davon 61.500 € ab 2025 und weitere 24.600 € ab 2026.
3. Grundsteuer A: Mehreinnahmen durch Erhöhung
Die Einnahmen durch die Grundsteuer betragen aktuell 62.000 € bei einem Hebesatz von 350 Punkten (Quelle: Aufstellung November 2024)
Eine am 05.11.2024 beschlossene Erhöhung um 10 % ergibt Mehreinnahmen ab dem Haushaltsjahr 2025 von 6.200 €. Dabei wurde die aufkommensneutrale Hebesatzempfehlung des Landes Hessen (233,38 %) auf 257 % angehoben.
4. Grundsteuer B: Mehreinnahmen durch Erhöhung
Die Einnahmen durch die Grundsteuer betragen aktuell 264.000 € bei einem Hebesatz von 394 Punkten (Quelle: Aufstellung November 2024)
Eine am 5.11.2024 beschlossene Erhöhung um 10 % ergibt Mehreinnahmen ab dem Haushaltsjahr 2025 von 26.400 €. Dabei wurde die aufkommensneutrale Hebesatzempfehlung des Landes Hessen (211,59 %) auf 233 % angehoben.
5. Gewerbesteuer: Mehreinnahmen durch Erhöhung
Die Einnahmen durch die Gewerbesteuer betragen 970.000 € bei 390 Punkten (Buchungen zum 31.Oktober 2024)
Eine am 05.11.2024 beschlossene Erhöhung auf 400 Punkte ergibt Mehreinnahmen ab dem Haushaltsjahr 2025 von ca. 25.000 €
Bemerkung: Die bei Erstellung dieses Schreibens am 11.11.2024 gebuchte Gewerbesteuereinnahme beträgt erfreulicherweise über 1.000.000 €. Das verbessert das erwartete Ergebnis in 2024, wird aber in die Berechnung nicht weiter eingerechnet, da eine Prognose für 2025 sehr schwer ist.
6. KITA-Bus: Einstellung ab dem 25.Oktober 2024
Die KITA-Kinder der Gemeinde Gilserberg wurden bis zum 25.10.2024 mit einer eigenen Buslinie aus den 10 Ortsteilen in die KITA nach Gilserberg transportiert. Die externen Kosten dafür betrugen ca. 60.000 €. Dazu kommen die Personalkosten für die beiden Busbetreuerinnen. Diese werden an anderer Stelle eingesetzt. Die Einsparung beträgt ab dem Haushaltsjahr 2025 ca. 60.000 €.
7. Wegfall Doppelbesetzung Büroleiter:
Der bisherige Büroleiter (Beamter, A 12) wird am 30.12.2024 in den Ruhestand verabschiedet. Die Stelle war in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 doppelt besetzt. Der Wegfall ergibt sich aus bereits gefassten Beschlüssen und ergibt ab dem Haushaltsjahr 2025 eine Einsparung bei Personalkosten von ca. 80.000 €
8. Freiwillige kommunale Beteiligung nach § 6 EEG für 12 WEA
Hierzu wurden im Oktober 2024 mit allen Betreibern Verträge abgeschlossen. Die Erträge wurden von den Betreibern nach den durchschnittlichen Erträgen der letzten 10 Betriebsjahren ermittelt. Sie betragen noch in 2024 und ab dem Jahr 2025: ca. 95.000 €.
Mit der Energiegenossenschaft Schwalm Knüll fand am 14.10.2024 eine Unterzeichnung entsprechender Verträge für 3 weitere Anlagen in Schwalmstadt-Rommershausen statt. Die Erträge für die Gemeinde Gilserberg betragen nach Angaben der Energiegenossenschaft ab 2025 ca. 15.000 € bis 20.000 €.
Mit der Energie Waldeck Frankenberg (Betreiber von weiteren 7 WAE an der Gemarkungsgrenze Gilserberg) ist ebenso die Unterzeichnung von analogen Verträgen zugesagt. Diese 10 Anlagen führen zu Mehreinnahmen ab 2025 von ca. 50.000 €.
9. Überarbeitung Hundesteuer, Friedhofsgebühren, Verwaltungsgebühren, Feuerwehr, DGH im Januar/Februar 2025: Erhöhung von Gebühren.
Die o.g. Gebührensatzungen sind in der Gemeinde Gilserberg zum Teil seit mehr als 10 Jahren nicht angepasst wurden. Nach Vergleichen mit Nachbarkommunen, Rücksprache mit dem GBI und einem Beschluss am 5.11.2024, die Gebührensatzungen zum Jahresbeginn 2025 alle zu prüfen und zu erhöhen ergibt sich ein geschätzter Mehrertrag ab 2025 von ca. 20.000 €
10. Einsparung Sach- und Dienstleistung:
Diese Einsparungen sind eine pauschale Einsparung, die die Gemeinde ab 2025 erreichen will. Aktuell gibt es hier Beschlüsse wie den Wegfall der Weihnachtsbeleuchtung, Wegfall der Aufstellung von Weihnachtsbäumen in den Ortsteilen, Wegfall des Weihnachtsessens der Gemeindevertretung.
Die Sach- und Dienstleistungen belaufen sich insgesamt auf über 1.500.000 €. Hier halten wir eine Einsparung von bis zu 5% für möglich. Angenommen haben wir als absoluten Betrag: 65.000 €
Gesamt 2025: 504.100 €
1. Einsparung einer Stelle in der Verwaltung:
Durch eine externe Organisationsuntersuchung und Prüfung von Verwaltungsabläufen soll die Einsparung von Personalkosten in der Verwaltung erreicht werden. Diese Prüfung soll im Laufe des Jahres 2025 erfolgen und abhängig davon sollen dazu in 2025 Beschlüsse erfolgen. Mögliche Einsparung: 50.000 €
2. Erhöhung von Mieten und Pachten:
Im Laufe des Jahres 2025 sollen alle Mietverträge der gemeindeeigenen Wohnungen und alle Pachtverträge für gemeindeeigene Grundstücke überprüft und angehoben werden. Eine Anpassung hat hier zum Teil über 20 Jahre nicht stattgefunden. Mögliche Mehreinnahmen: 10.000 €
3. Neukalkulation Trinkwasser in 2025 mit Entsäuerung:
Bei der Umsetzung der Entsäuerungsanlage am Tiefbrunnen Lischeid soll in 2025 auch eine neue Gebührenkalkulation im Bereich Trinkwasser erfolgen. Die Maßnahme soll sofort in die Gebühr ab 2026 einfließen. Geschätzte Mehreinnahmen: 15.000 €
Gesamt 2026: 75.000 €
Insgesamt (2025+2026): 579.100 €
Beratungsergebnis:
11 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimmen(n), 0 Enthaltung(en)
Der Vorsitzende verliest die untenstehende Neufassung der Hebesatzsatzung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Hebesätze für die Gemeinde Gilserberg anzupassen und beschließt folgende Hebesatzsatzung:
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze
für die Grund- und Gewerbesteuer
- Hebesatzsatzung –
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S.318), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i.d. F. der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074) geändert worden ist, hat die Gemeindevertretung am 05.11.2024 die folgende Satzung beschlossen:
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) inkl. 10% Erhöhung | 257 v.H. |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) inkl. 10% Erhöhung | 233 v.H. |
| 2. für die Gewerbesteuer | 400 v.H. |
Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2025
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Beratungsergebnis:
11 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimmen(n), 0 Enthaltung(en)
Der BM erläutert die Beschlussvorlage. Der ortsansässige Bäckereibetrieb möchte mit einem Neubau dichter an die Bebauungsgrenze heranrücken und diese erweitern.
Dazu reiche jedoch ein einfacher Beschluss nicht aus. Es müsse ein Bauleitverfahren angestoßen werden.
Martin Dippel (SPD-Fraktion) ist erfreut darüber, dass das Gewerbe ausgeweitet wird und stimmt dem Beschluss zu.
Lukas Daum (BLH-Fraktion) stimmt ebenfalls zu. Eine Vergrößerung der Betriebe komme der Gemeinde zugute.
Michael Stuhlmann (CDU-Fraktion) empfindet die Vergrößerung als positiv für die Gemeinde und stimmt für die CDU-Fraktion ebenfalls zu.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt einen Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Im Entenpfuhl“ in Gilserberg.
Beratungsergebnis:
11 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimmen(n), 0 Enthaltung(en)
Der BM stellt das Virtuelle Gründerzentrum Schwalm (VGZ) vor. Gründer können hier niederschwellig unterstützt und gefördert werden. Der Beschluss beinhaltet die Ausweitung auf den gesamten Schwalm-Eder-Kreis.
Lukas Daum (BLH-Fraktion) berichtet, dass das VGZ ein gelungenes Konzept sei welches neuen Unternehmensgründungen auf den Weg helfe, und stimmt zu.
Martin Dippel (SPD-Fraktion) hält das VGZ ebenfalls für ein sinnvolles Projekt, welches Neugründerinnen und -gründer unkompliziert und kompetent unterstütze. Er stimmt zu.
Die CDU-Fraktion schließt sich den Meinungen an und stimmt ebenfalls zu.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Fortführung des Projektes VGZ Schwalm-Eder ab dem Jahr 2025 mit der Erweiterung auf die neuen Mitgliedskommunen auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für die Dauer von weiteren 5 Jahren zu. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind gemäß dem Kostenverteilungsschlüssel in den Haushalten der Gemeinde Gilserberg für die Jahre 2025 bis 2029 einzustellen.
Für die Fortführung des Projektes ist ein Antrag zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit beim Hessischen Innenministerium zu stellen. Außerdem sollen hierzu Mittel aus dem Kreisausgleichsstock beim Schwalm-Eder-Kreis beantragt werden.
Beratungsergebnis:
11 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimmen(n), 0 Enthaltung(en)
Der BM erörtert den Ordnungsbehördenbezirk Gefahrgut. Unter Gefahrgut werden u.a. Stickstoff, Trockeneis, Öle, und Gase geführt, wie sie z.B. bei Friseuren, Zahnärzten und Kfz-Werkstätten zu finden seien. Die gesetzlichen Auflagen gelten für alle Kommunen.
Michael Stuhlmann (CDU-Fraktion) hält zwar eine zentrale Überprüfung beim Kreis (in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde) für sinnvoller, stimmt jedoch dem Beschluss zu.
Lukas Daum (BLH-Fraktion) sieht einen Vorteil in der interkommunalen Bündelung und stimmt zu.
Martin Dippel (SPD-Fraktion) nennt dies ein Beispiel für Bürokratieauf- statt -abbau. Erkündigt seine Enthaltung an.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt: Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit im Aufgabengebiet der Gefahrgutüberwachung wird die Bildung des Ordnungsbehördenbezirkes Gefahrgut Schwalm-Eder-Süd, sowie die entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung der beteiligten Kommunen mit Wirkung zum 01. Januar 2025 beschlossen.
Gleichzeitig wird der bestehende Ordnungsbehördenbezirk Schwalmstadt mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 aufgelöst.
Beratungsergebnis:
9 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimmen(n), 2 Enthaltung(en)
Der Vorsitzende erläutert das Jagdrecht hinsichtlich Waschbären. Martin Dippel (SPD-Fraktion) erörtert den Antrag seiner Fraktion. Lukas Daum (BLH-Fraktion) wendet ein, dass eine Satzung bestenfalls durch die Untere Jagdbehörde zu prüfen sei.
Michael Stuhlmann (CDU-Fraktion) regt ergänzend die Verweisung in den Umweltausschuss an.
Beschluss
Die Gemeindevertretung beauftragt den Ausschuss für Wirtschaft und Umwelt, eine Satzung zum Fangen von Waschbären in Lebendfallen in nicht bejagbaren Gebieten zu erarbeiten. Ein Abgleich mit bestehenden Satzungen der Nachbargemeinden wird durchgeführt. Ggf. hat eine Überprüfung durch die Untere Jagdbehörde zu erfolgen.
Beratungsergebnis:
11 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimmen(n), 0 Enthaltung(en)
Michael Schaal (CDU-Fraktion) verliest den Antrag der CDU-Fraktion.
Lukas Daum (BLH-Fraktion) fügt an, dass dieser Antrag denjenigen der BLH vom Sommer gut ergänze, weshalb er zustimme.
Martin Dippel (SPD-Fraktion) spricht sich an dieser Stelle gegen eine Überprüfung der Protokolle vor der Veröffentlichung aus.
Beschluss
Die Gemeindevertretung beschließt die vollständige Veröffentlichung der Ortsbeiratsprotokolle im Ratsinfosystem sowie deren Wiedergabe in wesentlichen Teilen in der Gemeindevertretersitzung. Eine Schulung der Ortsbeiräte hinsichtlich der Erarbeitung datenschutzrechtlich unbedenklicher Protokolle ist ggf. durchzuführen.
Beratungsergebnis:
11 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimmen(n), 0 Enthaltung(en)
Die Gemeindevertretung beschließt eine Satzungsänderung der Wasser- und Abwassergebühren. Die Satzungsänderungen sind im untenstehenden Beschluss aufgeführt.
Beschluss
Die Gemeindevertretung beschließt, die Gebühren für Trink- und Abwasser ab 2025 entsprechend der u.g. Angaben zu erhöhen.
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl I S. 548),
zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 09.12.2022 (GVBl S. 764), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl S. 247), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg in der Sitzung am 05.11.2024 folgende 8. Änderung zur Wasserbeitrags- und Gebührensatzung beschlossen:
(1) Die laufende Benutzungsgebühr beträgt je 1 cbm des der öffentlichen
Wasserversorgungsanlage entnommenen Wassers, gemessen durch die
eingesetzten Wasserzähler, für alle Ortsteile der Gemeinde Gilserberg
ab 01.01.2025 1,95 EUR
Inkrafttreten
Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), der §§ 37 bis 40 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 09.12.2022 (GVBl S. 764), der §§ 1 bis 5 a), 6 a), 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013, (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl S. 247) der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz – AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.01.2005 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22.08.2018 (BGBl. I S. 1327) und der §§ 1 und 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.06.2016 (GVBl S. 70), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 25.05.2023 (GVBl. S. 357), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg in der Sitzung am 05.11.2024 folgende Änderung der Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung beschlossen.
Benutzungsgebühren
Abs. 8 a erhält folgende Fassung:
Die Gebühr je so errechneten Kubikmeter Schmutzwasser beträgt pro Kubikmeter Frischwasserverbrauch
a) für Schmutzwasser mit und ohne Fäkalien in Ortsteilen mit zentraler Kläranlage
ab 01.01.2025 5,05 EUR
Gebührenmaßstäbe und -sätze für Niederschlagswasser
(1) Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro Quadratmeter wird ab 01.01.2025 eine Gebühr von 0,45 EUR jährlich erhoben.
Inkrafttreten
Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Das Abwasser wird im Haushaltsjahr 2026 um 0,20€/m³ erhöht.
Beratungsergebnis:
11 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimmen(n), 0 Enthaltung(en)
Der BM verliest Teile der Ortsbeiratsprotokolle der Ortsteile Sebbeterode und Itzenhain. Diese sind dem Protokoll der heutigen Sitzung anhängig.
Der BM erläutert, dass die Genehmigung zur Eröffnung der Grünsammelstelle Schönau bisher noch nicht vorliege. Die Abfallbehandlungsanlage Jesberg kann von den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin genutzt werden.
Mit den Eigentümern der Windenergieanlagen (WEA) besteht eine Vereinbarung, laut derer der Gemeinde ab 2025 0,02 €/kWh zufließen.
Der Gerichtsprozess zum KiTa-Umbau ist in 2. Instanz gewonnen.
Lukas Daum besucht in den nächsten Wochen die Verwaltung, um sich einzuarbeiten.
Es soll möglichst noch vor dem 15.11.2024 ein Termin mit dem RP und der Kommunalaufsicht vereinbart werden.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung Herr Wolfgang Urbanek schließt die Sitzung um 21:19 Uhr.
Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung ist geplant für den 19.11.2024
gez. | gez. |
Wolfgang Urbanek | Johanna-Elisabeth Thiel |
Vorsitzender der Gemeindevertretung | Schriftführerin |