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Hochland Mitteilungsblatt Gilserberg
Ausgabe 48/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Grund- und Gewerbesteuer –Hebesatzsatzung-

Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Hochlandmitteilungsblatt vom 28.11.2025 die von der Gemeindevertretung Gilserberg am 18.11.2025 beschlossene Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Grund- und Gewerbesteuer -Hebesatzsatzung- der Gemeinde Gilserberg gekannt gemacht wird.

gez. Lukas Daum
Bürgermeister

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer

- Hebesatzsatzung -

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 34 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 19 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. I Nr. 108) hat die Gemeindevertretung am 18.11.2025 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Festsetzung der Hebesätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

330 %

2.

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

370 %

3.

für die Gewerbesteuer

415 %.

§ 2 Gültigkeit

Die Hebesätze nach § 1 gelten ab dem Haushaltsjahr 2026.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Der Gemeindevorstand
Gilserberg, den 20.11.2025
Siegel
Gez. Lukas Daum
gez. Sigrid Herden
Bürgermeister
Erste Beigeordnete