Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gilserberg hat in ihrer Sitzung am 18.11.2025 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs zur 4. Änderung und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Im Entenpfuhl“ im Ortsteil Gilserberg beschlossen.
Der Geltungsbereich der Bauleitplanung umfasst in der Gemarkung Gilserberg Flur 11 die Flurstücke Nr. 24/3 (teilw.), 25/2 (teilw.), 25/3 (teilw.), 25/4 (teilw.), 26/1 (teilw.), 28, 29, 49/1, 51, 52, 83/1 (teilw.),83/3 (teilw.), 84 (teilw.) und ist wie folgt abgegrenzt:
Gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB wird der Entwurf der 4. Änderung und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Im Entenpfuhl“ im Ortsteil Gilserberg, die Begründungen und der Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde Gilserberg wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegungen zu jedermanns Information vom
15.12.2025 – 23.01.2026
über das Internetportal der Gemeinde Gilserberg https://www.gilserberg.de in der Zeit vom 15.12.2025 bis einschließlich 23.01.2026 eingesehen werden.
Weiterhin sind die Unterlagen über das Portal des Landes Hessen zu den o.g. Zeiten unter (https://bauleitplanung.hessen.de/) einsehbar.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen des Entwurfs - bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung einschließlich des Umweltberichtes und der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen - zur Einsichtnahme in der Zeit vom 15.12.2025 bis zum 23.01.2026 bei der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 40, 34630 Gilserberg während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus.
Während der o. g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung und 2. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Im Entenpfuhl“ schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Folgende umweltrelevante Informationen nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB sind verfügbar:
Inhalt und wichtigste Ziele der Bauleitplanung, anderweitige Planungsmöglichkeiten, Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihre Begründung, Methoden der Umweltprüfung, räumliche und inhaltliche Abgrenzung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter (Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden/Fläche, Wasser, Landschaft, Kulturgüter), zusammengefasste Umweltauswirkungen, Prognose Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Kompensation der nachteiligen Auswirkungen, Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring), Allgemein verständliche Zusammenfassung
RP Kassel Umweltamt: keine Betroffenheit oberirdischer Gewässer und des Hochwasserschutzes
RP Kassel Bergaufsicht: keine Bedenken zu öffentlich-rechtliche Belange des Bergbaus
RP Darmstadt, Kampfmittelräumdienst: kein begründeter Verdacht auf Kampfmittel auf der Fläche
Kreisausschuss Untere Naturschutzbehörde, Immissionsschutz: keine artenschutzrechtlichen Verbotsbestände, Hinweise zum Kompensationserfordernis
Kreisausschuss Untere Wasserbehörde: keine Lage im Wasserschutzgebiet, Hinweise zum Umgang mit Niederschlagswasser
Kreisausschuss Gesundheit, Verbraucherschutz, Veterinärwesen: keine Bedenken gegen die Planung
Kreisausschuss Landwirtschaft, Regionalbauernverband Kurhessen e.V: Hinweis auf die besondere Betroffenheit der Agrarstruktur sowie auf die Schonung landwirtschaftlicher Flächen bei Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen.
Mit der Bekanntmachung wird darauf hingewiesen,
dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderen Weg abgegeben werden können und
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.
Elektronisch übermittelte Stellungnahmen senden Sie bitte per E-Mail an: bauamt@gilserberg.de.
Schriftliche Stellungnahmen senden Sie bitte an die Gemeinde Gilserberg, - Bauverwaltung, Bahnhofstraße 40,
34630 Gilserberg
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.