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Hochland Mitteilungsblatt Gilserberg
Ausgabe 50/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Sonstiges

Welche Maßnahmen können zum Beispiel gefördert werden?

Umbau, Sanierung, Neubau, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden auf der Grundlage ortstypischer Bauweise z.B.

Sanierung von Wohn- und Nebengebäuden in den Ortskernen

Umfassende energetische Sanierungsarbeiten

Maßnahmen zur Anpassung an zeit- und nutzergerechte Wohnstandards (seniorengerechtes Wohnen usw.)

Erneuerung von Dachstühlen und Dacheindeckungen

Fassadensanierung (auch an Massivbauten)

Fachwerksanierung

Erneuerung von Fenstern und Haustüren

Um- und Anbauten zur Wohnraumerweiterung

Sanierung von Grundmauern, Kellern

Städtebaulich verträglicher Rückbau/Abriss

Neubau oder Ersatzbau von Gebäuden in ortstypischer Bauweise

Umnutzung von Scheunen und ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden mit bis zu 3 Wohneinheiten können mit max. 200.000 € gefördert werden.

  • Private Hof- und Grünflächen können mit 35 % der Nettokosten gefördert werden (keine Freiflächen, die als Schotter oder Kiesgarten gestaltet werden.)

Welche Zuschüsse können gewährt werden?

35% Zuschuss auf die förderfähigen Nettokosten

bis 45.000,00 EUR (für ein Gebäude/ein Objekt), bis zu 60.000,00 EUR für ein Kulturdenkmal

Mindestinvestitionsgrenze für die Förderung eines Bauvorhabens 10.000,00 EUR (netto)

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahme.

Wie ist der Verfahrensweg?

1.

Ihre Bau- und Sanierungsmaßnahme muss innerhalb des Fördergebietes liegen. Kulturdenkmäler werden auch außerhalb der Fördergebiete gefördert. Nähere Informationen zum Fördergebiet (siehe Pläne für die Ortsteile auf der Website der Gemeinde Gilserberg) geben Ihnen die Ansprechpartner/in.

2.

Vor der Antragstellung auf Förderung findet ein Beratungsgespräch mit der beauftragten Architektin vor Ort statt. Diese Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Zur Terminvereinbarung setzen Sie sich bitte mit der Architektin in Verbindung.

3.

Die Architektin erstellt ein Protokoll des Beratungsgespräches mit Beschreibung Ihrer Baumaßnahme. Auf dieser Grundlage holen Sie detaillierte Kostenangebote ein.

4.

Zur Antragstellung setzen Sie sich bitte mit der Kreisverwaltung Dorf- und Regionalentwicklung des Schwalm-Eder-Kreises in Verbindung. Hier erhalten Sie alle Informationen und notwendigen Formulare zur Antragstellung.

WICHTIG:

Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden!

Mit der Ausführung einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der schriftliche Bewilligungsbescheid vorliegt. Andernfalls entfällt der Zuschuss. Als Maßnahmenbeginn gelten bereits die Auftragsvergabe und der Materialeinkauf.

Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Interessiert? –

Dann sprechen Sie uns an! Ihre Ansprechpartner/in:

Das Hessische Umweltministerium bietet die Website "Dorfentwicklung in Hessen" (https://vitale-orte.hessen-nachhaltig.de/de/Dorfentwicklung_Hessen.html) an. Nutzerinnen und Nutzer können auf der Seite nach bestimmten Förderschwerpunkten oder Projekten suchen und Anregungen und Informationen finden. Hier können Sie auch Aktivitäten zur Dorfentwicklung in der Gemeinde Gilserberg verfolgen.