Welche Maßnahmen können zum Beispiel gefördert werden?
Umbau, Sanierung, Neubau, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung von
Gebäuden auf der Grundlage ortstypischer Bauweise z.B.
Sanierung von Wohn- und Nebengebäuden in den Ortskernen
Umfassende energetische Sanierungsarbeiten
Maßnahmen zur Anpassung an zeit- und nutzergerechte Wohnstandards (seniorengerechtes Wohnen usw.)
Erneuerung von Dachstühlen und Dacheindeckungen
Fassadensanierung (auch an Massivbauten)
Fachwerksanierung
Erneuerung von Fenstern und Haustüren
Um- und Anbauten zur Wohnraumerweiterung
Sanierung von Grundmauern, Kellern
Städtebaulich verträglicher Rückbau/Abriss
Neubau oder Ersatzbau von Gebäuden in ortstypischer Bauweise
Umnutzung von Scheunen und ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden mit bis zu 3 Wohneinheiten können mit max. 200.000 € gefördert werden.
Private Hof- und Grünflächen können mit 35 % der Nettokosten gefördert werden (keine Freiflächen, die als Schotter oder Kiesgarten gestaltet werden.)
35% Zuschuss auf die förderfähigen Nettokosten
bis 45.000,00 EUR (für ein Gebäude/ein Objekt), bis zu 60.000,00 EUR für ein Kulturdenkmal
Mindestinvestitionsgrenze für die Förderung eines Bauvorhabens 10.000,00 EUR (netto)
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahme.
Ihre Bau- und Sanierungsmaßnahme muss innerhalb des Fördergebietes liegen. Kulturdenkmäler werden auch außerhalb der Fördergebiete gefördert. Nähere Informationen zum Fördergebiet (siehe Pläne für die Ortsteile auf der Website der Gemeinde Gilserberg) geben Ihnen die Ansprechpartner/in.
Vor der Antragstellung auf Förderung findet ein Beratungsgespräch mit der beauftragten Architektin vor Ort statt. Diese Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Zur Terminvereinbarung setzen Sie sich bitte mit der Architektin in Verbindung.
Die Architektin erstellt ein Protokoll des Beratungsgespräches mit Beschreibung Ihrer Baumaßnahme. Auf dieser Grundlage holen Sie detaillierte Kostenangebote ein.
Zur Antragstellung setzen Sie sich bitte mit der Kreisverwaltung Dorf- und Regionalentwicklung des Schwalm-Eder-Kreises in Verbindung. Hier erhalten Sie alle Informationen und notwendigen Formulare zur Antragstellung.
Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden!
Mit der Ausführung einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der schriftliche Bewilligungsbescheid vorliegt. Andernfalls entfällt der Zuschuss. Als Maßnahmenbeginn gelten bereits die Auftragsvergabe und
der Materialeinkauf.
Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Interessiert? –
Monika Heger
Fritzlaer Str. 5
34632 Jesberg
Tel.: 06695 911960
Mail: bpb.heger@t-online.de
Fachbereich 80
Wirtschaftsförderung
Dorf- und Regionalentwicklung
Theresa Bertram
Parkstraße 6
34576 Homberg/Efze
Tel.: 05681 775-8038
Mail: theresa.bertram@schwalm-eder-kreis.de
Renate Ide
Jens Opper
Bahnhofstraße 40
34630 Gilserberg
Tel.: 06696 9619-21 bzw. -23
Mail: bauamt@gilserberg.de