März bis November: Samstag 9.00 – 12.00 Uhr und zusätzlich
Mai bis Oktober: Mittwoch 16.00 Uhr – 17.00 Uhr geöffnet.
Dezember bis Februar: geschlossen
In der Anlage dürfen folgende nicht gefährliche Abfälle (ngA) unter dem genannten Abfallschlüssel und Bezeichnung gemäß AVV* in der jeweils gültigen Fassung angenommen und zeitweilig gelagert werden, die innerhalb des Gemeindegebiets der Gemeinde Gilserberg angefallen sind. *Abfallverzeichnis-Verordnung
| a. | im Umfang eines Pkw-Kofferraumes oder kleiner | je Anfuhr | Bekanntgabe KW 9 |
| b. | im Umfang eines doppelten Kofferraumes z.B. Pkw-Kofferraum mit umgelegten Sitzen, Kofferraum Van/VW-Bus, kleiner Anhänger | je Anfuhr | Bekanntgabe KW 9 |
| c. | im Umfang eines kleinen Anhängers, z.B. einachsiger Anhänger über 1,50 Meter Länge, Kofferraum Van/VW-Bus mit umgelegten Sitzen, Ladefläche Pick-Up etc. | je Anfuhr | Bekanntgabe KW 9 |
| d. | im Umfang eines großen Anhängers, z.B. zweiachsiger Anhänger, landwirtschaftliche Anhänger, Lkw-Ladefläche | je Anfuhr | Bekanntgabe KW 9 |