Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Kirkel in seiner Sitzung am 24.11.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Sägeweiher“ beschlossen hat.
In der gleichen Sitzung wurde auch die Einleitung des Verfahrens zur parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes und der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wiedererrichtung und den Betrieb einer bewirtschafteten Ausflugs- bzw. Vereinshütte mit einer Grünfläche für Sport- und Freizeitaktivitäten sowie einem PKW-Parkplatz.
Das ca. 0,94 ha große Plangebiet liegt am westlichen Siedlungsrand von Kirkel-Limbach in unmittelbarer Nähe der A8, der L 119 sowie der Bahngleise.
Der Geltungsbereich umfasst Teile der Parzellen 4081, 4082, 4083 und 4084 in Flur 17 der Gemarkung Limbach.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der untenstehenden Abbildung zu entnehmen.
Der Geltungsbereich der FNP-Teiländerung ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes identisch.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten.
Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen.
Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Planes und die dazugehörige Begründung in der Zeit vom 16.01.2023 bis einschließlich 20.02.2023 während der allgemeinen Dienststunden (Montag-Dienstag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 16:00 Uhr, Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Kirkel, Fachbereich Bauen und Umwelt, Zimmer 27, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Gleichzeitig wird der Bebauungsplan im Internet auf der Homepage der Gemeinde Kirkel (https://www.kirkel.de/aktuelles-termine/oeffentliche-bekanntmachungen/) zum Download bereitgestellt.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Folgende Unterlagen liegen vor:
| - | Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB |
| - | Planzeichnung des Bebauungsplanes |
| - | Planzeichnung der FNP-Teiländerung |
| - | Gemeinsame Begründung und Umweltbericht zu Bebauungsplan und FNP-Teiländerung als gesonderter Teil der Begründung mit folgenden Inhalten: |
| - | Umweltrelevante Angaben zum Standort |
| o | Bedarf an Grund und Boden |
| o | Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung |
| o | Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen |
| o | Abgrenzung des Untersuchungsraumes |
| o | Naturraum und Relief, Geologie und Böden, Oberflächengewässer/Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Freizeit/Erholung, Kultur- und Sachgüter |
| o | Immissionssituation |
| o | Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung |
| o | Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen |
| o | Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes |
| o | Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Böden, Wasser, Luft/Klima und Wechselwirkungen |
| o | Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und das Landschaftsbild |
| o | Auswirkungen der Planung auf die Gesundheit des Menschen |
| o | Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen der Planung |
| o | Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung |
| o | Prüfung von Planungsalternativen |
| - | Biotoptypenplan mit Darstellung der vor Ort erfassten Biotoptypen |
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.
Unter der Internetadresse https://argusconcept.planungsbeteiligung.de kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen.
Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 16.01.2023 bis einschließlich 20.02.2023 zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die Adresse gemeinde@kirkel.de vorgebracht werden.
Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet.
Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden.
Sie willigt ein, dass die Gemeinde Kirkel oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt.
Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Kirkel oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.
Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Kirkel oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Kirkel ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden.
Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.