Gemäß § 10 Absatz 1 der Verordnung über den Brandschutz und die Technische Hilfe im Saarland sowie § 10 Absatz 1 und 2 der Brandschutzsatzung für die Gemeinde Kirkel lade ich die aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Kirkel, Löschbezirk Kirkel-Neuhäusel, für Samstag, den 03.02.2024, 18:30 Uhr in das Feuerwehrhaus des Löschbezirks Kirkel-Neuhäusel, Eisenbahnstraße 15, 66459 Kirkel zur Wahl eines Löschbezirksführers und zweier stellvertretender Löschbezirksführer im Rahmen einer Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Totenehrung |
| 3. | Auslegen der letzten Niederschrift |
| 4. | Einwände gegen die Niederschrift |
| 5. | Tätigkeitsbericht 2023 - Aktive Wehr |
| 6. | Tätigkeitsbericht 2023 - Jugendfeuerwehr |
| 7. | Tätigkeitsbericht 2023 - Seniorenabteilung |
| 8. | Berichte des Kassenführers |
| 9. | Berichte der Kassenprüfer |
| 10. | Entlastung der Kassenführer |
| 11. | Grußworte des Bürgermeisters |
| 12. | Neuwahl der Löschbezirksführung |
| a.) Löschbezirksführer |
| b.) stellv. Löschbezirksführer |
| c.) stellv. Löschbezirksführer |
| 13. | Neuwahlen |
| a.) 2 Kassenprüfer |
| b.) Vertreter der aktiven Wehr im Förderverein |
| c.) Vertreter der Seniorenabteilung im Förderverein |
| 13. | Übernahmen, Beförderungen, Ehrungen, Ernennungen |
| 14. | Unsere Gäste haben das Wort |
| 15. | Veranstaltungen 2024 |
| 16. | Verschiedenes |
Wahlberechtigt sind alle aktiven Feuerwehrangehörigen des Löschbezirks Kirkel-Neuhäusel, deren Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr Kirkel seit mindestens drei Monaten besteht. Die Zeit in der Jugendfeuerwehr wird dabei angerechnet.