1. Zählerstände der Brauchwasseranlagen
Für die Ermittlung der Abwassergebühren 2024 aus Brauchwasseranlagen bitten wir Sie, uns die Stände der Brauchwassermesser (bzw. der Zwischenzähler) bis spätestens 30.01.2025 mitzuteilen.
2. Erstattung Abwassergebühren 2024 – Gartenwassermesser –
Für die Erstattung der Abwassergebühren aus Gartenwasseruhren für das Jahr 2024 sind die Stände der Gartenwassermesser, bzw. der Zwischenzähler landwirtschaftlicher Betriebe bis spätestens 30.01.2025 mitzuteilen – Hinweis: die Zählerstande sind gem. Satzung jährlich zu melden.
Bitte geben Sie uns auch Ihre aktuelle Kontonummer zur Erstattung an.
Gartenwasser - Zählerstand auf unserer Homepage online melden:
www.kirkel.de/rathaus-service/abwasserwerk/
Der Meldebogen steht auch im Internet unter
www.kirkel.de/rathaus-service/abwasserwerk/ zum Download zur Verfügung.
3. Oberflächenentwässerung – Änderungen von befestigten oder bebauten Flächen
Alle Änderungen der bebauten oder befestigten Flächen eines Grundstückes, die direkt oder indirekt am Entwässerungsnetz angeschlossen sind, sind dem Abwasserwerk der Gemeinde Kirkel, Hauptstraße 10, mitzuteilen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie gemäß § 19 der Abgabensatzung Abwasserbeseitigung vom 29.11.1985, zuletzt geändert durch Satzung vom 28.11.2013, verpflichtet sind, die zu den Berechnungsgrundlagen der Gebühren erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Fragebögen sind im Rathaus 2 - Zimmer 2.1. 09 - oder im Internet unter
www.kirkel.de/rathaus-service/abwasserwerk/ erhältlich.
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an: Gemeinde Kirkel – Abwasserwerk –
| 1. | Name: |
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| 2. | Telefonnummer: |
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| 3. | Straße: |
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| 4. | Zählernummer: |
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| 5. | Zählerstand: |
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| (nicht Verbrauch)! | ||
| 6. | Kontonummer | |
| IBAN: |
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| Datum: |
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| Unterschrift: |
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Für Rückfragen steht Ihnen das Abwasserwerk – Herr Kunz Tel.: 06841 / 8098-53, Fax: 06841 / 8098-71 oder E-Mail: Abwasserwerk@Kirkel.de, während den üblichen Dienststunden gerne zur Verfügung.