In seiner letzten Sitzung des Jahres 2024 hat der Gemeinderat am 19.12.2024 eine Neufassung Hebesatzsatzung mit Wirkung zum 01.01.2025 beschlossen. Bei den Grundsteuerhebesätzen war dieser Beschluss zwingend erforderlich, da wegen Inkrafttretens der Grundsteuerreform der gesetzliche Gültigkeitszeitraum der bisherigen Besteuerungsgrundlagen zum 31.12.2024 endete.
Bei der Umsetzung der Grundsteuerreform stand immer die Forderung nach „aufkommensneutralen Hebesätzen“ im Raum. Dies bedeutet, dass den Gemeinden durch die Umsetzung des neuen Grundsteuerrechts keine Mehr- oder Mindereinnahmen entstehen sollen. Die Regulation sollte über die Hebesätze erfolgen. Da die Gemeinde Kirkel zu den wenigen Gemeinden im Land mit einem bewertungsbedingt höheren Messbetragsaufkommen gehört (geschätzte Spanne + 23 % bis + 27%), hat sich der Gemeinderat zu einer Senkung des Hebesatzes der Grundsteuer B von bisher 600 % auf nun 475 % ab 2025 entschieden, um so das Steueraufkommen gleich zu halten.
Grundlage für diesen Beschluss waren bisher vorliegenden Bemessungsgrundlagen, die unter der ersten Hochrechnung des Landes aus dem Sommer lagen. Somit liegt der Hebesatz leicht über der Kalkulation des Bundes der Steuerzahler, der auf Grundlage der alten Kalkulation des Landes einen Satz von 453 % ermittelt hat. Da für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke noch keine vollständigen Berechnungsgrundlage vorliegen, wurde der Hebesatz der Grundsteuer A bei 260% belassen.
Den Text der Hebesatz-Satzung finden Sie unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“. Für alle Fragen zur Grundsteuerfestsetzung 2025 wenden Sie sich gerne an unser Steueramt.