Mit dem Inkrafttreten der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 wird die Erhebung der Grundsteuern auf neuen gesetzlichen Grundlagen durchgeführt. Die Gemeinde darf ab dem 01.01.2025 die Grundsteuern nur noch auf Grundlage der neuen Grundsteuermessscheiden zum Bewertungsstichtag 01.01.2022 erheben.
Bitte beachten Sie, dass alle bisherigen Steuerfestsetzungen zum 01.01.2025 ihre Gültigkeit verlieren! Bitte leisten Sie keine Vorauszahlungen für 2025!
Bitte nehmen Sie die Zahlungen an die Gemeinde für die Grundsteuer 2025 erst nach Erhalt eines neuen Grundsteuerbescheides für 2025 vor. Bitte vergessen Sie nicht, ggf. bestehende Daueraufträge betragsmäßig anzupassen!. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrifteinzug ist keine weitere Veranlassung notwendig, da der Lastschrifteinzug auf Basis der Grundsteuerbescheide 2025 erfolgt.
Bei Fragen zu den Besteuerungsgrundlagen (Grundsteuerwertbescheid) bitten wir Folgendes zu beachten: der Gemeinde Kirkel liegen keine Daten über die Bewertung Ihrer Immobilie bzw. über die Berechnung der Grundlagenbescheide vor. Für die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages hat die ausschließlich elektronisch übermittelte Datensätze mit den notwendigen Angaben zu den Besteuerungsgrundlagen erhalten.
Bei allen Fragen zu den Besteuerungsgrundlagen wenden Sie sich bitte an die Hotline des Finanzamtes St. Wendel (0681/ 501 6288)