Eisenbahnbundesamt startet Öffentlichkeitsbeteiligung zum Schienenlärm
Das Eisenbahn-Bundesamt startete am 13. März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung.
In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern.
Dies gilt auch für die Einwohnerinnen und Einwohner von Kirkel, da Kirkel an entsprechenden Bahnstrecken liegt.
Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt im Internet die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor.
In der ersten Beteiligungsphase wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen.
Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes.
Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt.
In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Des Weiteren hat das Eisenbahnbundesamt zum Start der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes in den Kommunen Flyer und eine Broschüre zur Veröffentlichung und Verbreitung unter folgendem Link bereitgestellt: http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich.