Energetische Sanierung älterer Gebäude
Nachrüstpflichten nach dem Kauf
Wer einen Altbau kauft, wird in die Pflicht genommen.
Denn der bundesweite Energieverbrauch geht zum großen Teil von bestehenden, unsanierten Wohngebäuden aus.
Um die Bürger nicht zu überfordern, schreibt die Bundesregierung im Gebäudeenergiegesetz bisher nur besonders wirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen vor.
Diese kommen bei Ein- oder Zweifamilienhäusern zur Geltung, wenn sie nach dem Jahr 2002 den Besitzer gewechselt haben.
Innerhalb von zwei Jahren muss der neue Eigentümer Heizkessel, die älter sind als 30 Jahre, austauschen.
Außerdem müssen zugängliche, ungedämmte Heizungs- und Warmwasserrohre gedämmt werden.
Auch die obersten Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen müssen die neuen Eigentümer nachträglich dämmen, wenn sie noch nicht den so genannten "Mindestwärmeschutz" gemäß DIN 4108-2 aus dem Jahr 2013 aufweisen.
Bei Holzbalkendecken genügt es, die Hohlräume mit Dämmstoff zu füllen.
Die Dämmpflicht gilt für alle obersten Geschossdecken, unabhängig davon, ob sie zugänglich und begehbar sind oder nicht - also zum Beispiel für Spitzböden, aber auch für nicht ausgebaute Aufenthalts- oder Trockenräume.
Alternativ dazu können die neuen Eigenheimbesitzer das darüber liegende Dach dämmen.
Auch ohne Verpflichtung zur Nachrüstung sind die oben genannten Maßnahmen sinnvoll, sagt Reinhard Schneeweiß, Architekt und Energieberater der Verbraucherzentrale.
Sie kosten nicht viel und man spart Energie.
Durch die Energieeinsparung verbessern sich auch die Werte des Energieausweises, den man beim Verkauf vorlegen muss.
Beratung zu allen Fragen der energetischen Gebäudesanierung bietet die Verbraucherzentrale an.
Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale sind die Rückruf- und Videoberatung sowie persönliche Beratung in den Niederlassungen im Saarland kostenfrei.
Anmeldung saarlandweit unter Tel.: 0681 5008915 oder unter der kostenfreien bundesweiten Hotline 0800 809802400.
Mehr Informationen finden Sie unter https://www.verbraucherzentrale-saarland.de und unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.
| Anmeldung zur Beratung in: | |
| - | Homburg, Kreisverwaltung, Tel.: 06841 104-8434 |
| - | Kirkel, Rathaus, Tel.: 06841 8098-22 |
| - | Blieskastel, Volkshochschule, Tel.: 06842 924310 |
| - | St. Ingbert, Rathaus, Tel.: 0681 50089-15 |
Welche Heizung für mein Haus?
Am Mittwoch, dem 12. April 2023, bietet die Verbraucherzentrale zusammen mit dem Klimaschutzmanagement im Regionalverband Saarbrücken einen kostenlosen Online-Vortrag zum Thema Heizungserneuerung an.
Die Veranstaltung beginnt um 18:00 Uhr.
Sie dauert inklusive Diskussion ca. 90 Minuten.
„Ein Heizungstausch sollte frühzeitig geplant werden, möglichst bevor die alte Heizung kaputt geht“, sagt Christine Mörgen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale.
Nach gut 20 Jahren ist das Ende der Lebensdauer eines Heizkessels erreicht.
Bei Heizungen, die älter als 15 Jahre sind, sollte man auf einen Ausfall vorbereitet sein.
Mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf ist ein durchdachter Wechsel der Heiztechnik möglich, zum Beispiel von fossiler zu erneuerbarer Energie.
Viele Fragen sind offen:
Was ist vom Gesetzgeber geplant?
Welche Möglichkeiten des Einsatzes moderner Technologien, erneuerbarer Energien und effizienter Heiztechnik gibt es?
Wie findet man das geeignete Heizsystem für ein Haus?
Welche finanzielle Unterstützung durch Förderprogramme bietet der Staat?
Anmeldung unter: www.verbraucherzentrale-saarland.de/Veranstaltungen.