Die Pflicht zur Verkehrssicherung straßennaher Bäume obliegt grundsätzlich dem Grundstückseigentümer.
Die Rechtsprechung verlangt vom Eigentümer, straßennahe Bäume zweimal jährlich auf Gesundheit, Standfestigkeit und sonstigen Zustand zu überprüfen.
Geht von den Bäumen eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer oder die Straße aus, so hat der Eigentümer des Grundstücks und damit auch der Bäume diese zu beseitigen; für das Freischneiden des Lichtraumprofils der Straße ist er ebenso verantwortlich.
Ich bitte alle Eigentümer von Grundstücken mit straßennahen Bäumen, diese entsprechend zu kontrollieren und evtl. festgestellte Gefahren zu beseitigen.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass der Grundstücks- bzw. Baumeigentümer für evtl. auftretende Schäden durch straßennahe Bäume haftbar gemacht wird.