Wir erklären in diesem Beitrag, welche Regeln man beachten muss, damit man sich beim Sammeln von Pilzen nicht strafbar macht.
In manchen Jahren sprießen bereits im Juli die ersten Pilze aus dem Boden. Wer im Sommer und Herbst unterwegs ist, kann sich im Regelfall auf eine reiche Pilzausbeute freuen.
Allerdings ist das Sammeln von Pilzen mit einigen Vorschriften verbunden und durch Landesgesetze geregelt.
Beim Sammeln von Pilzen muss man sich deshalb an folgende Vorschriften halten:
| • | Außerhalb der Wohnsitzgemeinde (das betrifft also alle Waldbesucher) muss bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in der man Pilze sammeln möchte, eine Sammelgebühr von 8 Euro pro Tag bezahlt werden. |
|
| Wichtig: Personalausweis nicht vergessen! |
| • | Innerhalb der eigenen Wohnsitzgemeinde ist nur ein gültiger Personalausweis nötig. |
| • | Außerhalb der Wohnsitzgemeinde darf maximal 1 Kilo Pilze pro Tag/Person (ab 14 Jahren) gesammelt werden. |
| • | Wer sich innerhalb seiner Wohnsitzgemeinde befindet, darf 2 Kilo sammeln. |
| • | Pilze dürfen nur an Tagen mit einem geraden Datum gesammelt werden und zwar im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr. |
| • | Beim Sammeln der Pilze darf die Humusschicht nicht beschädigt werden. Die Pilze müssen in einem offenen, gut belüfteten Behälter transportiert werden (hier eignet sich z. B. ein Korb). |
| • | Da wild gesammelte Pilze jedoch gemäß Artikel 4 Abs. 6 der VO (EU) Nr. 543/2011 nicht der allgemeinen Vermarktungsnorm unterliegen, brauchen sie auch nicht mit dem Ursprungsland gekennzeichnet zu werden. Hier gilt die Grundregel, dass das Spezialrecht das allgemeine Recht bricht. |
Sollten Sie, liebe Kirkeler, also demnächst wieder Pile sammeln möchten, beachten Sie bitte, dass der uns umgebende Wald zum Teil auf anderen Gemarkungen (z. B.: Kohlhof, Rohrbach, Hassel, Niederwürzbach, Lautzkirchen und Bierbach) liegt.
Darüber hinaus ist das Pilzesammeln generell in Landschaftsschutzgebieten und in der Kernzone der Biosphäre verboten. Außerdem natürlich überall dort, wo Verbotsschilder das Sammeln von Pilzen untersagen.
Es empfiehlt sich wirklich, die Regelungen zu befolgen, denn die Einhaltung dieser Vorschriften wird streng kontrolliert.
Bei Zuwiderhandlungen werden hohe Verwaltungsstrafen fällig.
Die Strafe wird an die Menge der gesammelten Pilze angepasst und beträgt derzeit 157 Euro + 31 Euro pro Kilogramm gesammelter Pilze.
Außerdem müssen die bereits gesammelten Pilze abgegeben werden.