Hiermit lade ich die Mitglieder der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Limbach zur diesjährigen Jahresversammlung am Freitag, dem 24. April 2026, 19:00 Uhr in das Lokal "Bliesbergerhof", Zweibrücker Straße 38, Kirkel-Limbach ein.
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Bericht über das Rechnungsergebnis des Rechnungsjahres 2025/2026 |
| 3. | Aussprache hierüber |
| 4. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 5. | Aufstellung des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 2026/2027 |
| 6. | Aussprache hierüber |
| 7. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 8. | Bericht der Jagdpächter |
| 9. | Gehölzrückschnitt |
| 10. | Wahl eines Kassenverwalters |
| 11. | Verschiedenes |
Jagdgenossen sind alle Eigentümer der nicht befriedeten Grundstücke innerhalb des Gebietes der Gemeinde Kirkel, Ortsteil Limbach.
(Nach § 5 des saarländischen Jagdgesetzes sind z. B. befriedete Bezirke alle Gebäude, die unmittelbar an eine Bebauung anstoßenden Hofräume und Hausgärten, soweit sie durch irgendeine Umfriedung begrenzt oder vollständig abgeschlossen sind).
Vollmachten für die Abstimmung werden anerkannt.
Der Bevollmächtigte (Name, Vorname, Adresse) muss benannt und die Vollmacht mit Namen der/des Vollmachtgeber/s (bei mehreren Eigentümern z. B. Erbgemeinschaften etc. müssen alle Eigentümer als Vollmachtgeber auftreten), Geburtsdatum und Anschrift, Flächengröße sowie Unterschrift der/des Vollmachtgeber/s zusammen mit der Gültigkeitsdauer versehen sein.
Zusätzliche Anträge zur Tagesordnung und Vollmachten müssen bis Freitag, den 24.04.2026, 12:00 Uhr schriftlich im Rathaus II, Zimmer 1.14, der Gemeinde Kirkel abgegeben werden.
Das zurzeit verfügbare Grundflächenverzeichnis des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Limbach liegt ab sofort bis einschließlich 24.04.2026, 12:00 Uhr, im Rathaus II, Zimmer 1.14, der Gemeinde Kirkel während der Dienststunden öffentlich aus.
Einwendungen gegen dieses Verzeichnis bzw. Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen sind dort unter Vorlage von notariellen Verträgen oder Grundbuchauszügen bis 24.04.2026, 12:00 Uhr, anzuzeigen.