Aufgrund der angespannten Haushaltsnotlage hat sich der Gemeinderat neben diversen Einsparmaßnahmen zu einer auf den 01.01.2023 rückwirkenden Hebesatzerhöhung entschieden.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 16.03.2023 wird der Hebesatz der Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke rückwirkend ab dem Haushaltsjahr 2023 von bisher 525 v. H. auf 600 v. H. erhöht.
Dies hat zur Folge, dass alle Grundstückseigentümer in den nächsten Tagen einen Abgabenänderungsbescheid mit einer rückwirkenden Hebesatzerhöhung ab 2023 per Post erhalten werden.
In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat eine auf den 01.01.2023 rückwirkende Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von bisher 420 v. H. auf nun 480 v. H. beschlossen.
Dies hat auch hier zur Folge, dass alle Gewerbesteuerpflichtigen, welche Vorauszahlungen für 2023 zu leisten haben, in den nächsten Tagen einen neuen Vorauszahlungsbescheid mit der entsprechenden Hebesatzänderung per Post erhalten werden. Gewerbesteuerpflichtige mit abweichendem Wirtschaftsjahr erhalten zudem einen gesonderten Bescheid, insofern schon Vorauszahlungen für 2024 festgesetzt wurden.
Die Fälligkeit des Differenzbetrages wurde auf den 03.07.2023 festgesetzt.
Der verbleibende Restbetrag für das 2. Halbjahr wurde auf die beiden weiteren Fälligkeiten (15.08. und 15.11.) verteilt.
Bei den Grundstückseigentümern und auch bei den Gewerbesteuerpflichtigen, bei denen ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird die Gemeinde Kirkel am 03.07.2023 die zusätzlich fällige Rate entsprechend vom Konto abbuchen.
Die Steuerpflichtigen bei denen kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, sollten bitte berücksichtigen, dass eine zusätzliche Fälligkeit zum 03.07.2023 aussteht und eine Zahlung zu veranlassen ist.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) bleibt unverändert bei 260 v. H..