Der Gemeinderat der Gemeinde Kirkel hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägung entsprechend den Abwägungsvorschlägen den Erläuterungsbericht zum Maßnahmenkatalog bzgl. die Lärmaktionsplanung Straße 2024 beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2023 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umge-bungslärmrichtlinie), Abl. L 189/12 vom 18.07.2002 und des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 14.06.2015, BGBI I. S. 1794 (§§ 47a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes BImSchG) sind die Gemeinden zur Aufstellung einer Lärmaktionsplanung verpflichtet.
Ziel ist die Zusammenstellung und Bewertung von Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung im Bereich der gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie zu betrachtenden Hauptverkehrsstraßen in der Gemeinde Kirkel.
Die Unterlagen können im Rathaus II der Gemeinde Kirkel, Fachbereich Bauen und Umwelt, Zimmer R2.1.02, während der allgemeinen Dienststunden (Montag-Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr) eingesehen werden.
Gleichzeitig werden die Unterlagen im Internet auf der Homepage der Kirkel (https://www.kirkel.de/aktuelles-termine/oeffentliche-bekanntmachungen/) zum Download bereitgestellt.