Hiermit lade ich die Mitglieder der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Kirkel-Neuhäusel zur diesjährigen Jahresversammlung am
Freitag, den 24. Mai 2024, um 18:00 Uhr
in das Lokal "Caravanplatz Mühlenweiher", Unnerweg 5c, Kirkel-Neuhäusel ein.
| 1. | Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Bericht über das Rechnungsergebnis des Rechnungsjahres 2023/2024 |
| 3. | Aussprache hierüber |
| 4. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 5. | Aufstellung des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 2024/2025 |
| 6. | Aussprache hierüber |
| 7. | Verlängerung der Jagdpacht |
| 8. | Bericht der Jagdpächter |
| 9. | Verschiedenes |
Jagdgenossen sind alle Eigentümer der nicht befriedeten Grundstücke innerhalb des Gebietes der Gemeinde Kirkel, Ortsteil Kirkel-Neuhäusel (nach § 5 des Saarländischen Jagdgesetzes sind z. B. befriedete Bezirke alle Gebäude die unmittelbar an eine Bebauung anstoßenden Hofräume und Hausgärten, soweit sie durch irgendeine Umfriedung begrenzt oder vollständig abgeschlossen sind).
Vollmachten für Abstimmungen werden anerkannt, wenn der Bevollmächtigte (Name, Vorname, Adresse) benannt und die Vollmacht mit Namen des Vollmachtgebers, Geburtsdatum und Anschrift, Flächengröße sowie Unterschrift des Vollmachtgebers zusammen mit der Gültigkeitsdauer versehen ist.
Das zurzeit verfügbare Grundflächenverzeichnis des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Kirkel-Neuhäusel liegt ab sofort bis einschließlich 24.05.2024, 12.00 Uhr im Rathaus II der Gemeinde Kirkel während der Dienststunden öffentlich aus. Einwendungen gegen dieses Verzeichnis bzw. Veränderungen in den Eigentumsverhältnissen sind dort unter Vorlage von notariellen Verträgen oder Grundbuchauszügen bis 24.05.2024 anzuzeigen.