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Kirkeler Nachrichten
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Kirkel

Im Zusammenhang mit einer in der Gemarkung Limbach (2200), Flur 09 (Verdistraße) durchgeführten Liegenschaftsvermessung wurden die Grenzen u. a. der Flurstücke Nr. 2139/21 und 2076/5 festgestellt und abgemarkt.

Über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen wurde am 20.03.2025 ein Grenztermin durchgeführt.

Gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 Saarländisches Vermessungs- und Katastergesetz (SVermKatG) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke, die im Grenztermin nicht anwesend waren, die Verwaltungsentscheidungen öffentlich bekannt gegeben.

Der verfügende Teil der im Grenztermin angefertigten Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:

Entscheidung der Verhandlungsleiterin/des Verhandlungsleiters:

Die Flurstücksgrenzen werden so wiederhergestellt und festgestellt, wie es die Ermittlung der alten Flurstücksgrenzen und die Festlegung der neuen Flurstücksgrenzen ergeben hat, und wie es aus der Skizze ersichtlich ist.

Abmarkung der Grenzpunkte:

Die Abmarkung der Grenzpunkte erfolgt in der aus der Skizze ersichtlichen Weise.

Die Niederschrift über den Grenztermin ist in der Zeit vom 09.05.2025 bis 20.06.2025 im Geschäftszimmer Nr. 2 (K011) in den Diensträumen des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung, Zentrale Außenstelle, Kaibelstraße 4 - 6 in 66740 Saarlouis ausgelegt und kann während der Dienststunden von montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr, sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 41 Abs. 4 Satz 3 Saarländisches

Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG) nach Ablauf von zwei Wochen nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Bestimmung der Flurstücksgrenzen und die Abmarkung der Grenzpunkte kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht des Saarlandes, Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis erhoben werden.

Die Klage muss die Klägerin/den Kläger, die Beklagte/den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und einen bestimmten Antrag enthalten.

Der Klage soll zudem der angefochtene Bescheid beigefügt werden.

Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.

Die Erhebung der Klage kann schriftlich, zur Niederschrift der Urkundsbeamtin/des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts oder in elektronischer Form nach Maßgabe der für den elektronischen Rechtsverkehr mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit geltenden Regelungen erfolgen.

Soweit die Klageerhebung schriftlich oder zur Niederschrift erfolgt, sind der Klage so viele Abschriften der Klage einschließlich Anlagen beizufügen, dass alle übrigen Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können.

Saarlouis, den 09.05.2025
gez. Simon, Vermessungsrätin