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Kirkeler Nachrichten
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufruf zur Interessenbekundung für das Sondergebiet „Gebiet für Erholung, Freizeit, Sport“, Gemeinde Kirkel, Ortsteil Limbach

I.

Die Gemeinde Kirkel ist Eigentümerin der Grundstücke mit der katasteramtlichen Bezeichnung:

Gemarkung Limbach,

Flur 17 Nr. 4082 (teilw.)

Im großen Sägeweiher, 1. Gewann

810 m² groß

2 m²

Flur 17 Nr. 4083 (teilw.)

Im großen Sägeweiher, 1. Gewann

980 m² groß

10 m²

Flur 17 Nr. 4084 (teilw.)

Im großen Sägeweiher, 1. Gewann

7.355 m² groß

1.620 m²

Es handelt sich dabei um das Gelände des Hundeplatzes. Die Flurstücke sind auf dem beigefügten Lageplan und Bebauungsplan dargestellt.

Die Gemeinde Kirkel möchte die o.a. Flächen an einen Bewerber mit einem zukunftsfähigen Nutzungskonzept über einen Verkauf vergeben. Die Flächen werden nur als gesamtes zusammenhängendes Areal angeboten.

Dabei bevorzugt die Gemeinde eine Nutzung im touristischen Bereich, zum Beispiel:

  • Veranstaltungsstätte/Kulturstätte
  • Gastronomie/Restaurantbetrieb
  • Camping/Wohnmobile
  • Sporteinrichtung
  • Hundesportanlage

Folgende Nutzungen sind ausgeschlossen:

  • Reines Wohnen
  • Nutzung durch einen Handwerks- oder einen sonstigen lärmintensiven Gewerbebetrieb
  • Vergnügungsstätten wie z. B. Casino, Spiel- und Automatenhalle sowie entsprechend ausgestattete Wettbüros
  • Einrichtungen jeglicher Art, deren Zweck auf Darstellung mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, wie z. B. Bordelle, Swinger-Clubs, Nachtlokale usw.
  • Diskothek

II.

1. Allgemeines

  • Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Sondergebiet „Erholung, Freizeit und Sport“ ausgewiesen.
  • In unmittelbarer Nähe befindet sich:
    • Solarfreibad mit Gastronomie und Minigolf- und Beachvolleyballanlage
    • Stark frequentierte Rad-, Spazier- und Wanderwege mit Gänseweiher
    • Tennisanlage (ca. 700 m Luftlinie)

Verkehrstechnisch verfügt das Areal über eine sehr gute Autobahnanbindung.

2. Planungsrecht

Die zulässigen Arten von baulichen Nutzungen können dem Bebauungsplan (https://www.kirkel.de/oeffentliche-bekanntmachungen) entnommen werden.

3. Erschließung

Verkehrstechnisch sind die Grundstücke über die Zufahrtsstraße „Zum Schwimmbad“ erschlossen.

Die Versorgung mit Wasser und Elektrizität kann über den Anschluss an das öffentlich vorhandene Netz erfolgen. Die Voraussetzungen muss der Interessent im Vorfeld mit den Gemeindewerken Kirkel GmbH klären. Hierfür gegebenenfalls entstehende Kosten oder eine eventuelle Ertüchtigung des Netztes gehen zu Lasten des Interessenten.

Die Schmutzwasserentsorgung kann über die öffentliche Kanalisation erfolgen. Genaue Werte und gegebenenfalls Nachbesserungen hinsichtlich der Dimensionierung können erst im Zusammenhang mit einer konkreten Planung ermittelt werden.

III.

1. Folgende Unterlagen sind mit der Interessenbekundung einzureichen:

  • Umfassende Erläuterung eines Nutzungskonzeptes
  • Pläne/Skizzen zur Architektur des Vorhabens und der Freiflächen
  • Angaben zu ggfls. städtebaulichen Kennzahlen (Grundfläche, Geschossfläche, Höhenangaben, Vollgeschosse etc.) sowie Angaben zu Nutzflächen und Stellplätzen (Stellplatzsatzung der Gemeinde Kirkel)
  • Angabe des vorgesehenen Realisierungszeitraumes von Baubeginn bis Inbetriebnahme
  • Persönliche Angaben des Bewerbers
  • Nachweis der fachlichen Kompetenz (Referenzen)
  • Gebot der Höhe des Kaufpreises

2. Die Interessenbekundung einschließlich der Unterlagen ist in Papierform bis zum 30.04.2026, 11:00 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag/Paket mit Angabe des Absenders an die Gemeinde Kirkel

Fachbereich 3 – Bauen und Umwelt

Hauptstraße 10

66459 Kirkel zu richten.

Als Betreff ist die folgende Bezeichnung gut lesbar auf dem Umschlag/Paket aufzubringen: Bewerbung „Erholung, Freizeit, Sport“

Sendung bitte nicht öffnen

IV.

1. Bei dem vorliegenden Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung nach den Regeln des auf öffentliche Aufträge anwendbaren Vergaberechts, sondern um eine für die Gemeinde Kirkel unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung für den Verkauf der Grundstücke in Verbindung mit dem Nutzungskonzept für die Fläche. Die Gemeinde Kirkel behält sich das Recht vor, das Verfahren jederzeit abzubrechen und ggf. durch ein neues Verfahren zu ersetzen bzw. auf unbestimmte Zeit einzustellen. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der Gemeinde Kirkel. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

Den Bewerbern wird hinreichend Gelegenheit gegeben, sich von dem Zustand der Grundstücke, ihrer Beschaffenheit und Eignung für das von ihnen geplante Bauvorhaben zu überzeugen.

2. Ansprechpartner ist:

Frau Katja Seibert, E-Mail: k.seibert@kirkel.de, Telefon: 06841/8098-52

Herr Fabian Keil, E-Mail: f.keil@kirkel.de, Telefon: 06841/8098-35

3. Die Interessenbekundungen werden nach folgenden Kriterien und Gewichtungen bewertet:

Nutzungskonzept 70 %

Höhe des Kaufpreises 30 %

gez. Dominik Hochlenert, Bürgermeister