Bei den Wahlen am 09.06.2024 sowie einer möglichen Stichwahl für das Amt der Landrätin/des Landrates und/oder Bürgermeisters am 23.06.2024 kann in folgenden Wahllokalen gewählt werden:
| Ortsteil Limbach: | |
| Wahlbezirk 11 | Dorfhalle Limbach, Gartenstraße 30 |
| Wahlbezirk 12 | Dorfhalle Limbach, Gartenstraße 30 |
| Wahlbezirk 13 | Dorfhalle Limbach, Gartenstraße 30 |
Alle Wahlräume können barrierefrei über den ausgewiesenen behindertengerechten Zugang erreicht werden (Zugang über Talstraße).
| Ortsteil Kirkel- Neuhäusel: | |
| Wahlbezirk 21 | Burghalle Kirkel- Neuhäusel, Unnerweg 5 |
| Wahlbezirk 22 | Burghalle Kirkel- Neuhäusel, Unnerweg 5 |
| Wahlbezirk 23 | Burghalle Kirkel- Neuhäusel, Unnerweg 5 |
Alle Wahlräume können barrierefrei über den ausgewiesenen behindertengerechten Zugang erreicht werden (Zugang über Schwimmbadparkplatz Unnerweg).
| Wahlbezirk 31 | Hugo-Strobel-Halle, Auf der Heide 17 |
| Wahlbezirk 32 | Hugo-Strobel-Halle, Auf der Heide 17 |
Die Wahllokale sind ebenerdig und barrierefrei zu erreichen.
Behindertenparkplätze sind bei allen Wahllokalen ausgewiesen. Die barrierefreien Zugänge sind ausgeschildert.
Wahlscheinanträge werden nur bis Freitag, 07. Juni 2024, 18.00 Uhr, oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, entgegengenommen.
Blinde und Sehbehinderte haben bei den Wahlen die Möglichkeit, eine Stimmzettelschablone zu verwenden. Die Stimmzettelschablonen können bei dem Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V., Telefon: 06 81 / 81 81 81, E-Mail: info@bsvsaar.org, Internet: www.bsvsaar.org, angefordert werden.