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Kirkeler Nachrichten
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Barrierefreiheit bei den Europa – und Kommunalwahlen 2024

Bei den Wahlen am 09.06.2024 sowie einer möglichen Stichwahl für das Amt der Landrätin/des Landrates und/oder Bürgermeisters am 23.06.2024 kann in folgenden Wahllokalen gewählt werden:

Ortsteil Limbach:

Wahlbezirk 11

Dorfhalle Limbach, Gartenstraße 30

Wahlbezirk 12

Dorfhalle Limbach, Gartenstraße 30

Wahlbezirk 13

Dorfhalle Limbach, Gartenstraße 30

Alle Wahlräume können barrierefrei über den ausgewiesenen behindertengerechten Zugang erreicht werden (Zugang über Talstraße).

Ortsteil Kirkel- Neuhäusel:

Wahlbezirk 21

Burghalle Kirkel- Neuhäusel, Unnerweg 5

Wahlbezirk 22

Burghalle Kirkel- Neuhäusel, Unnerweg 5

Wahlbezirk 23

Burghalle Kirkel- Neuhäusel, Unnerweg 5

Alle Wahlräume können barrierefrei über den ausgewiesenen behindertengerechten Zugang erreicht werden (Zugang über Schwimmbadparkplatz Unnerweg).

Ortsteil Altstadt

Wahlbezirk 31

Hugo-Strobel-Halle, Auf der Heide 17

Wahlbezirk 32

Hugo-Strobel-Halle, Auf der Heide 17

Die Wahllokale sind ebenerdig und barrierefrei zu erreichen.

Behindertenparkplätze sind bei allen Wahllokalen ausgewiesen. Die barrierefreien Zugänge sind ausgeschildert.

Wahlscheinanträge werden nur bis Freitag, 07. Juni 2024, 18.00 Uhr, oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, entgegengenommen.

Blinde und Sehbehinderte haben bei den Wahlen die Möglichkeit, eine Stimmzettelschablone zu verwenden. Die Stimmzettelschablonen können bei dem Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V., Telefon: 06 81 / 81 81 81, E-Mail: info@bsvsaar.org, Internet: www.bsvsaar.org, angefordert werden.

Der Gemeindewahlleiter
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