Zum 01.05.2025 sind Rechtsänderungen in Kraft getreten wodurch die Möglichkeit geschaffen wurde hoheitliche Dokumente zukünftig direkt von der Bundesdruckerei GmbH an die Antragstellerin/den Antragsteller zu versenden.
Die Voraussetzungen für die Umsetzung dieser Vorgabe wurde zwischenzeitlich geschaffen, weshalb die Option des Direktversandes von Reisepass, Personalausweis und eID-Karte für Unionsbürger ab sofort bei Beantragung des jeweiligen Dokumentes beim Bürger-Service der Gemeinde Kirkel mit beantragt werden kann. Der Direktversand ist bei Personalausweis und eID-Karte ab 16 Jahren und beim Reisepass ab 18 Jahren möglich.
Beim Direktversand wird das hoheitliche Dokument von der Bundesdruckerei GmbH direkt an die antragstellende Person versandt. Hierfür wird eine zusätzliche Gebühr von 15,00 € fällig. Das bisherige Dokument muss bei Antragstellung bereits durch den Bürger-Service eingezogen oder ungültig gemacht werden.
Der Zustelldienstleister (Deutsche Post AG) wird im Vorfeld der Zustellung eine E-Mail mit dem voraussichtlichen Zustelltag versenden. Die Sendung darf ausschließlich an die antragstellende Person persönlich übergeben werden. Vor Übergabe an der Wohnungstür muss sich daher gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass) ausgewiesen werden.
Der Direktversand eines Personalausweises ist daher z. B. nur möglich, wenn die antragstellende Person einen gültigen Reisepass besitzt. Durch den Zustelldienstleister wird ein Zustellversuch unternommen. Ist die Zustellung an diesem Termin nicht möglich, wird die Sendung sieben Werktage in der örtlichen Postfiliale zur Abholung hinterlegt. Wird die Sendung innerhalb dieser Frist nicht dort abgeholt, wird das Dokument an den Bürger-Service der Gemeinde Kirkel weitergeleitet und kann dort abgeholt werden.