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Kirkeler Nachrichten
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Einberufung einer Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kirkel

Gemäß § 8 Absatz 1 der Verordnung über den Brandschutz und die Technische Hilfe im Saarland sowie § 10 Absatz 1 und 2 der Brandschutzsatzung für die Gemeinde Kirkel lade ich die aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Kirkel für

Freitag, den 30.06.2023, um 18:30 Uhr, in das

Feuerwehrhaus des Löschbezirks Limbach,

In den Stockgärten 112, 66459 Kirkel

zur Wahl zweier stellvertretender Wehrführer im Rahmen einer Hauptversammlung ein.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung

2.

Wahl eines stellvertretenden Wehrführers

3.

Wahl eines stellvertretenden Wehrführers

4.

Verschiedenes

Wahlberechtigt sind alle aktiven Feuerwehrangehörigen, deren Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr Kirkel seit mindestens drei Monaten besteht.

Der Bürgermeister
Frank John